Justiz- und Verbraucherschutzministerin wirbt für Corona-Warn-App
Osnabrück (ots)
Justiz- und Verbraucherschutzministerin wirbt für Corona-Warn-App
Lambrecht: Alle datenschutzrechtlichen Fragen abgedeckt - "Hoffe, dass App von möglichst vielen genutzt wird"
Osnabrück. Kurz vor dem Start der Corona-Warn-App hat Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) zu einer breiten Nutzung der Anwendung aufgerufen und alle Datenschutzeinwände zurückgewiesen. "Es gelten die allgemeinen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ohne Wenn und Aber auch für die Corona-Warn-App. Deshalb sind alle datenschutzrechtlichen Fragen abgedeckt, und es gibt keine Veranlassung für ein spezielles App-Gesetz", erteilte sie Rufen von FDP, Grünen und Linkspartei nach einem entsprechenden Gesetz eine Abfuhr. Die Bundesregierung habe sich für "völlige Transparenz" entschieden und alle Codes offengelegt. "Jetzt hoffe ich, dass diese App auch rasch kommt und von möglichst vielen genutzt wird."
Nach mehrmaligen Verzögerungen soll die Smartphone-Anwendung in dieser Woche eingeführt werden. Datenschützer hatten immer wieder Einwände erhoben, zuletzt hatten Gesundheitsämter geklagt, sie seien übergangen worden. Bei einer Corona-Infektion soll die App alle Kontaktpersonen eines Erkrankten informieren und so neue Infektionsketten durchbrechen.
"Jeder kann sich freiwillig entscheiden, die Corona-Warn-App zu nutzen und sie auf sein Smartphone herunterzuladen", betonte Lambrecht. "So wie sich jede und jeder entscheiden kann, die App herunterzuladen, kann sie auch wieder gelöscht werden - eine Befristung oder Ähnliches brauchen wir daher nicht." Es werde auch keine Vorzüge oder Belohnungen für diejenigen geben, die die Corona-Warn-App aktivieren. "Und genauso wollen wir auch keine Nachteile für diejenigen, die dies nicht tun - etwa ein Zugangsverbot für Restaurants", erklärte die Justizministerin weiter. Überdies treffe die App keinerlei Aussage dazu, ob die Nutzerinnen und Nutzer erkrankt sind. "Sie zeigt lediglich einen Kontakt mit einer infizierten Person an - nicht mehr und nicht weniger."
Dass so intensiv über die Anwendung diskutiert worden sei, bezeichnete Lambrecht als "richtig und wichtig". Dabei seien aber alle Bedenken berücksichtigt worden, "und alle offenen Fragen dürften nun beantwortet sein".
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