Riexinger fordert Zugriffsrecht der Kommunen auf bebaute Privatgrundstücke
Osnabrück (ots)
Riexinger fordert Zugriffsrecht der Kommunen auf bebaute Privatgrundstücke
Linken-Chef will Verödung der Innenstädte stoppen - "Enteignung von Schrottimmobilien muss erleichtert werden"
Osnabrück. In der Debatte über Maßnahmen gegen eine Verödung der Innenstädte hat Linken-Chef Bernd Riexinger ein Zugriffsrecht der Kommunen auch auf bebaute Privatgrundstücke gefordert. "Stadtentwicklung darf nicht mehr daran scheitern, dass notwendige Grundstücke von Privaten gebunkert werden", sagte Riexinger im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Dazu müsse ein "Vorkaufsrecht" zum Zwecke der Stadtentwicklung "auch bei bebauten Grundstücken unabhängig von abgeschlossenen Planverfahren ausgeübt werden können", verlangte der Linkspartei-Co-Vorsitzende.
Überdies müsse "die Enteignung von Schrottimmobilien erleichtert werden", ergänzte er. Zu oft stünden auch große Objekte in zentralen Innenstadtlagen dauerhaft leer und verfielen, was eine positive Entwicklung des gesamten Umfeldes blockiere. "Wenn der Eigentümer innerhalb einer angemessenen Frist keine ausreichenden Schritte zu einer bestimmungsgemäßen Nutzung nachweisen kann, muss die Kommune die Immobilie zum Verkehrswert übernehmen können - auch bei ungeklärten Besitzverhältnissen", forderte der Linken-Chef. "Die Klärung der Besitzverhältnisse würde sich dann einfach auf die Entschädigungssumme übertragen."
Als dritte Maßnahme regte Riexinger an, die Instrumente des Milieuschutzes "auf Gewerbenutzungen auszuweiten", damit die Kommunen die Gewerbeentwicklung in den Städten und Gemeinden besser steuern könnten. Das ermögliche es, nutzungsgemischte Stadtquartiere zu erhalten und den sozialen Zusammenhalt zu wahren.
"Städte müssen endlich besser die Möglichkeit bekommen, Stadtentwicklung in die eigenen Hände zu nehmen", sagte der Parteichef der "NOZ" und unterstrich: "Statt Immobilien-Spekulanten mit billigem Bauland zu ködern und so das Tafelsilber zu verscherbeln, brauchen sie eigene aktive Durchgriffsrechte."
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