Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht rechnet mit weiteren Klagen gegen Corona-Verordnung des Landes
Osnabrück (ots)
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht rechnet mit weiteren Klagen gegen Corona-Verordnung des Landes
Präsident Smollich erwartet Eilanträge von Kosmetikstudios - "Absehbar, dass sie mit Blick auf Friseure und unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz fordern werden, ebenfalls öffnen zu dürfen"
Hannover. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG), das derzeit hauptsächlich von Gastronomen mit Eilanträgen gegen die vom Land verordnete Schließung überschüttet wird, rechnet mit weiteren Klagen in den nächsten Tagen. "Da die Friseure ja momentan ihre Betriebe öffnen dürfen, ist absehbar, dass andere Betriebe wie etwa Kosmetikstudios unter Verweis auf den Gleichbehandlungsgrundsatz fordern werden, ebenfalls öffnen zu dürfen", sagte Gerichtspräsident Thomas Smollich im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Womit das Land die vorgenommene Differenzierung begründe, "dazu müsste das Niedersächsische Ministerium befragt werden", fügte Smollich hinzu.
Gleichzeitig sprach der Verwaltungsrechtler von einer "Klagewelle" gegen die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen, die am Montag in Kraft getreten war. Bis zum 30. November dürfen demnach gastronomische Betriebe nicht mehr öffnen, und auch Hotel-Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt. Ebenfalls geschlossen bleiben müssen Theater, Konzerthäuser, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Tattoo- und Kosmetikstudios. Auch aus diesen Bereichen lägen etliche Klagen vor. Mit ersten Entscheidungen seiner Richter rechnet Smollich bis Mitte kommender Woche.
Smollich äußerte zwar Verständnis für die Klagen der Gastwirte, sagte aber auch, dass der zuständige Senat vor "keiner leichten Entscheidung" stehe. Problematisch im Vergleich zum Frühjahr sei insbesondere, "dass wir nicht mehr über einzelne Infektionsherde sprechen". Die Situation sei derzeit "eklatant anders", weil es Ausbruchsherde an den verschiedensten Stellen gebe. "Es wird immer schwieriger, mit ganz gezielten Beschränkungen etwa in einzelnen Seniorenwohnanlagen oder Betrieben der Fleischbranche in eine beherrschbare Lage zu kommen. Das macht es nicht leichter, die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Entscheidungen abzuwägen", betonte der Jurist, der gleichzeitig Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs ist.
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