Tarifverhandlungen: Gewerkschaft droht Fleischkonzernen mit Streik
Osnabrück (ots)
Tarifverhandlungen: Gewerkschaft droht Fleischkonzernen mit Streik
Am Montag dritte Verhandlungsrunde - NGG: Null Bewegung aufseiten der Arbeitgeber
Osnabrück. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten hat der Fleischwirtschaft in den aktuellen Verhandlungen um einen branchenübergreifenden Tarifvertrag mit Streiks gedroht. NGG-Verhandlungsführer Freddy Adjan sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vor der nächsten Verhandlungsrunde am Montag: "Wir sehen bislang null Bewegung auf der Seite der Arbeitgeber. Wenn das so bleibt, können wir auch anders." Der NGG-Vize verwies auf einen ersten Warnstreik in dieser Woche in einem kleineren Schlachthof in Bayern. "Wir haben auch kein Problem damit, größere Schlachthöfe lahmzulegen."
Am Montag kommen Vertreter der deutschen Fleischwirtschaft und der Gewerkschaft zur mittlerweile dritten Verhandlungsrunde zusammen. Die Gewerkschaft fordert einen dreistufigen Mindestlohntarifvertrag für die etwa 160.000 Beschäftigten der Branche. Das Einstiegsgehalt soll demnach bei 12,50 Euro pro Stunde liegen und nach kurzer Einarbeitungszeit auf 14 Euro steigen. Facharbeiter sollen mindestens 17 Euro in der Stunde erhalten. "Wir wollen Schluss machen mit Hungerlöhnen für Knochenjobs", sagte Adjan der "NOZ". Seiner Aussage nach hatte die Fleischwirtschaft in den ersten beiden Verhandlungsrunden "inakzeptable" Angebote vorgelegt. Die Arbeitgeber selbst hatten sich öffentlich nicht geäußert.
Ziel der Gewerkschaft ist es, den Tarifvertrag nach Abschluss durch das Bundesarbeitsministerium für allgemein verbindlich erklären zu lassen. Dann wäre der Vertrag für alle Betriebe, auch die ohne Tarifbindung, verpflichtend. Adjan warb um Zustimmung: "Für die Branche ist das die einzige Möglichkeit, nach dem 1. April noch Leiharbeiter zu beschäftigen. Das war ihr ja sehr wichtig, also sollte sie sich am Montag kompromissfähig zeigen." Zum 1. Januar war der Einsatz von Werkverträgen in Schlachthöfen verboten worden. Für die Leiharbeit gilt noch eine entsprechende Übergangsfrist bis 1. April.
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