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Kommunalverbände in Niedersachsen wollen Aus für Discos und Weihnachtsmärkte

Osnabrück (ots)

Kommunalverbände in Niedersachsen wollen Aus für Discos und Weihnachtsmärkte

Kommunen fordern schärfere Corona-Vorgaben und knallharte Gastro-Kontrollen - Landkreistag: "Kein Verständnis dafür, dass Virenschleudern weiterhin geöffnet bleiben dürfen" - Städte- und Gemeindebund: "Brauchen noch deutlich striktere Vorgaben"

Hannover. Kommunalverbänden in Niedersachsen gehen die aktuellen Corona-Regeln des Landes angesichts weiterhin steigender Infektionszahlen nicht weit genug. "Ich habe kein Verständnis dafür, dass Virenschleudern wie Shisha-Bars und Diskotheken weiterhin geöffnet bleiben dürfen", sagte Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Meyer fordert die rot-schwarze Landesregierung auf, zumindest eine konsequente Beschränkung der Besucherzahlen oder besser noch eine Schließung zu verfügen. Auch sei er "sehr skeptisch", ob Großveranstaltungen noch in die Zeit passten.

Skepsis überwiegt auch beim Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit Blick auf die Weihnachtsmärkte, die das Land zwar unter strengen Auflagen, aber nach wie vor generell erlaubt. "Es finden momentan schon sehr viel kleinere Veranstaltungen nicht mehr statt. Vermutlich müssen auch Weihnachtsmärkte eher generell abgesagt werden", erklärte NSGB-Präsident Marco Trips gegenüber der NOZ und fügte hinzu: "Wir brauchen im Kampf gegen die vierte Corona-Welle noch deutlich striktere Vorgaben."

NLT-Hauptgeschäftsführer Meyer verlangt vom Land zudem, nun zügig einen überarbeiteten Corona-Bußgeldkatalog vorzulegen. "Wer lässt sich in der Gastronomie denn momentan zum Impfzertifikat schon zusätzlich den Personalausweis zeigen?", fragt Meyer und findet: "Wir müssen den Druck auf die Betreiber jetzt massiv erhöhen, die vorgegebenen Regeln auch strikt einzuhalten." Geschehe das nicht, müssten empfindliche Strafen bin hin zum Entzug der Konzession drohen, stellt Meyer klar. Es gehe schließlich darum, ob der Betreiber eines gastronomischen Betriebes seinen Pflichten zum Schutz von Menschenleben nachkomme. Tue er dies nicht, stelle sich durchaus die Frage, wie es insgesamt um seine gaststättenrechtliche Zuverlässigkeit bestellt sei, so Meyer gegenüber der NOZ.

Regierungssprecherin Anke Pörksen hat die Vorstellung eines neuen Bußgeldkataloges unterdessen für die kommende Woche in Aussicht gestellt.

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