Ukraine-Krieg: Bundesregierung befürchtet Hunger-Sommer in Teilen der Welt
Osnabrück (ots)
Ukraine-Krieg: Bundesregierung befürchtet Hunger-Sommer in Teilen der Welt
Getreideversorgung kritisch - Union: Stilllegung von Ackerflächen verschieben
Osnabrück. Die Bundesregierung befürchtet, dass sich die Ernährungssituation in Teilen der Welt in diesem Sommer zuspitzt. "Eine Hungersnot in Ostafrika, der Sahelzone und dem Nahen Osten kann im Sommer drohen, wenn Ernten vor Ort und in der Ukraine ausfallen, weil nicht ausgesät wurde oder der Dünger knapp ist", schreibt das Bundeslandwirtschaftsministerium laut "Neuer Osnabrücker Zeitung" auf eine Anfrage der Unionsfraktion. Die Lagervorräte in den importierenden Ländern reichten nur noch bis etwa Sommer. "Hinzu kommen Ernteeinbußen durch anhaltende Dürren. Dies bedroht auch die politische Stabilität", so Staatssekretärin Ophelia Nick.
Hintergrund der Befürchtungen ist der Krieg in der Ukraine. Das Land ist wichtiger Exporteur von Getreide. Der Angriff Russlands hat aber vielerorts die Aussaat verzögert. Zudem kann gelagertes Getreide nicht über Schwarzmeerhäfen exportiert werden. Unter Verweis auf Schätzungen der Welternährungsorganisation "könnten die Folgen des Krieges kurzfristig zu einem zusätzlichen Anstieg der unterernährten Menschen um acht bis dreizehn Millionen Menschen führen", zitiert die "NOZ" das Ministerium.
Albert Stegemann, agrarpolitischer Sprecher der Union, erneuerte die Forderung, die geplante Stilllegung von vier Prozent Ackerfläche in Deutschland ab 2023 zu verschieben. Der Boden werde für den Getreideanbau dringend benötigt, so der CDU-Politiker in der "NOZ". Rücke der Bund indes nicht von den Stilllegungsplänen ab, würde das die Ernährungssituation nur weiter verschärfen. Das Ministerium beruft sich in seiner Antwort auf eine Schätzung bundeseigener Experten, wonach in Deutschland rund 360.000 Hektar stillgelegt werden könnten. Darauf ließe sich laut Ministerium theoretisch eine Getreideproduktion von zwei Millionen Tonnen realisieren. Die Regierung hält aber daran fest: "Eine Möglichkeit zum Aussetzen dieser Regelung sieht das EU-Recht [...] nicht vor."
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