Letzte Generation ein Fall für den Verfassungsschutz? CDU in Niedersachsen fordert Prüfung
Osnabrück (ots)
Letzte Generation ein Fall für den Verfassungsschutz? CDU in Niedersachsen fordert Prüfung
CDU-Fraktion erhöht Druck auf Klimakleber - Fraktionschef Lechner bringt Verfassungsschutz und Status als kriminelle Vereinigung ins Spiel und bekräftigt Forderung nach Wegtragegebühr
Osnabrück. Die oppositionelle CDU-Fraktion im Landtag fordert eine deutlich härtere Gangart gegenüber Aktivisten der Klimabewegung Letzte Generation. "Wir müssen als wehrhafte Demokratie sehr wachsam sein, dass sich in diesem Bereich nicht eine Gruppierung entwickelt, die wir später mit viel härteren Maßnahmen bekämpfen müssen. Wir sollten daher auch prüfen, ob die Letzte Generation als Verdachtsobjekt für den Verfassungsschutz deklariert werden sollte", sagte Fraktionschef Sebastian Lechner im Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).
Gleichzeitig forderte Lechner das Justizministerium auf, dem Beispiel Berlins zu folgen und intern zu prüfen, ob es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. "Wenn festgestellt werden sollte, dass es sich bei der Letzten Generation um eine kriminelle Vereinigung handelt, können wir auch anders gegen sie vorgehen. In anderen Bundesländern gab es beispielsweise schon Durchsuchungsbeschlüsse, die auch vollzogen wurden", sagte Lechner der NOZ und bezeichnete Aktionen wie das Festkleben auf Straßen als Straftaten, die als solche verfolgt und geahndet werden müssten.
Auch an ihrer kürzlich geforderten Wegtragegebühr hält die CDU fest. Klimaaktivisten, die mit ihren Aktionen den Verkehr stören, sollten nach Lechners Vorstellung künftig in Niedersachsen zur Kasse gebeten werden. "Wir haben es hier mit einer Gruppe zu tun, die überall im Land die Polizei beschäftigt und dabei auch immer wieder Menschen nötigt. Das verursacht viele Kosten, und es ist mir völlig unerklärlich, warum der Steuerzahler dafür aufkommen soll. Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung die von uns geforderte Wegtragegebühr in die Tat umsetzt."
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