Innenministerium: Bundestransparenzgesetz soll Ende des Jahres ins Kabinett
Grünen-Politiker Konstantin von Notz macht Druck - "Zentrales Vorhaben, um Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen"
Osnabrück (ots)
Das Bundesinnenministerium will bis Ende des Jahres das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundestransparenzgesetz vorlegen und im Kabinett beschließen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte auf Anfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ), dass das Ministerium "derzeit einen Referentenentwurf für ein Bundestransparenzgesetz erarbeitet". "Es wird ein Kabinettbeschluss bis Ende dieses Jahres angestrebt", so ein Sprecher. Mit dem Gesetz soll erreicht werden, dass Behörden Informationen etwa über Verfahrensstände und Vorhaben veröffentlichen müssen. Bisher ist dies nur über einen Antrag möglich.
Ampel-Politiker machen unterdessen Druck auf Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode zu beschließen. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Bundesinnenministerium nun noch einmal bekräftigt hat, einen Kabinettsbeschluss im dritten Quartal anzustreben. Dieser Zeitplan erscheint uns mit Blick auf den bisherigen Erarbeitungsstand und die bisher nicht erfolgte Ressortabstimmung zwar durchaus ambitioniert, ist aber mit der notwendigen politischen Entschlossenheit, die es nun bei allen Beteiligten braucht, durchaus zu halten", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Konstantin von Notz der NOZ.
Der Grünen-Politiker betonte: "Das Bundestransparenzgesetz ist ein ganz zentrales Vorhaben, um die Transparenz staatlichen Handels zu erhöhen, Beteiligung an demokratischen Prozessen zu ermöglichen und unsere Wirtschaft zu stärken. Es handelt sich zweifellos um eines der wichtigsten Projekte auf der Schnittstelle von Innen- und Digitalpolitik in dieser Wahlperiode. Dementsprechend setzen wir uns als Grüne gegenüber dem federführenden Bundesinnenministerium seit langem dafür ein, dass das Vorhaben möglichst bald realisiert wird." Er erwarte nun "eine umgehende Erarbeitung und Vorlage eines Entwurfs".
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