Westfalenpost: Kommentar zu Betreuungsgeld nicht für Hartz-IV-Empfänger
Wer hat, der bekommt
Von Nina Grunsky
Hagen (ots)
Wer hat, dem wird gegeben. Vom Betreuungsgeld sollen, so die Überlegungen der schwarz-gelben Regierung, künftig nur diejenigen profitieren, die nicht auf die Hilfe des Sozialstaates angewiesen sind. Eltern jedoch, die langzeitarbeitslos sind, bekommen nach den Plänen der Koalition das Elterngeld zwar zunächst ausgezahlt, um ihnen den Hartz-IV-Satz anschließend um genau diesen Betrag wieder zu kürzen. Damit sollen die Kritiker, die von dem Betreuungsgeld Fehlanreize befürchten, beschwichtigt werden. Es ist ein Dilemma. Einerseits ist der Plan konsequent. Schließlich werden auch andere Leistungen wie das Kindergeld auf Hartz-IV angerechnet. Und schließlich haben Langzeitarbeitslose auch kein Anrecht mehr auf Elterngeld. Hartz-IV nämlich soll das Existenzminimum sichern, damit ein Anreiz bleibt zu arbeiten. Andererseits kann man sich des Gefühls nicht recht erwehren, dass dieser Plan nicht ganz gerecht ist. Weil unter dem Strich die Erziehungsarbeit von langzeitarbeitslosen Eltern offenbar weniger honoriert wird als von Müttern und Vätern, deren Partner genug verdient, um die ganze Familie über Wasser zu halten. Und weil sich Hartz-IV-Empfänger mit jeder anderen Tätigkeit ein bisschen dazuverdienen dürfen, aber eben nicht mit der Erziehungsarbeit. Also scheint diese, allen Beteuerungen in Sonntagsreden zum Trotz, doch weniger wert zu sein als andere Berufe. Gerecht wäre wohl nur eines: genug Arbeitsplätze und genug Kita-Plätze für alle, die einen wollen. Aber dies ist noch schwerer umzusetzen als das Betreuungsgeld.
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