Westfalenpost: Kommenar zu Das Menschenrecht gilt auch in der Ukraine
Die Hausordnung der EU
Von Stefan Hans Kläsener
Hagen (ots)
Als der europäische Gedanke noch von Begeisterung und großen Worten geprägt war, da konnte es nicht schnell genug gehen mit den Anbauten an das europäische Haus mit den vielen Zimmern. Zwar war nicht jeder, der mit einziehen wollte, willkommen, wie man der Türkei bald mit zunehmend kleinteiligeren Argumenten signalisierte. Andere bekamen aus strategischen Überlegungen im Eilverfahren Wohnrecht. Sie kamen aus Osteuropa, diese Neuzugänge, und sowohl mit dem Finanzgebaren wie auch mit den Menschenrechten nahm man es nicht so genau. Die Gerichtsbarkeit in Bulgarien, die öffentliche Verwaltung in Rumänien, der Minderheitenschutz in Ungarn - das wollte man gar nicht so genau wissen. Viel zu willkommen waren die Neumieter, denn sie schwächten Russland, dem niemand im Westen recht über den Weg traute. Der Gedanke war verlockend, es mit der rohstoffreichen Ukraine ebenso zu halten. Damit ist Schluss, seit den westlichen Regierungen dämmert, mit was für einem Regime wir es zu tun bekämen. Das undurchsichtige, auf jeden Fall aber unwürdige Schmierenstück um die ehemalige Regierungschefin Julia Timoschenko zeigt, dass es mit den Menschenrechten in der Ukraine nicht weit her ist. Dass wir in wenigen Wochen dort ein Fußballfest "Zu Gast bei Freunden" feiern sollen, fällt auch bei viel Fantasie schwer. Nun hat der Bundespräsident mit der Absage seines Besuches ein Signal gesetzt. Das ist nicht mehr als ein Symbol, aber immerhin ist damit sichtbar festgehalten: Die Menschenrechte haben auch in der Ukraine zu gelten. Wer zur Europäischen Union gehören will, hat sich an die Hausordnung zu halten. Wären wir mal immer so konsequent gewesen.
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