Westfalenpost: Pflicht als Service verstehen Von Wilfried Goebels
Hagen (ots)
<p>Der aufgeklärte Verbraucher will wissen, welche Zusatzstoffe in Lebensmitteln stecken, ob die Ware für Allergiker geeignet ist oder gentechnisch hergestellt wurde. Für Transparenz sorgt die Kennzeichnungspflicht. Bei der Auszeichnung der Preise aber lassen viele Händler die nötige Detailtreue vermissen. Hier helfen nur Kontrollen und bei Verstößen üppige Bußgelder. <br/><?EM-dummyText br?></p><p>Dass Grundpreise kaum lesbar aufgedruckt werden, ärgert beim Preisvergleich. Wer wenig Zeit hat, will beim Einkauf schnell erkennen, was das günstigste Produkt ist. Nur ein klar lesbarer Grundpreis schützt vor Mogelpackungen und scheinbaren Schnäppchen. <br/><?EM-dummyText br?></p><p>Der Verbraucher spürt die Absicht - und ist verstimmt. Schließlich ist der Handel schon gesetzlich verpflichtet, lesbare Preisschilder aufzudrucken. Wenn Händler häufig aber erst nach Verwarnungen Missstände beheben, müssen die Kontrollen intensiviert werden. <br/><?EM-dummyText br?></p><p>Der Handel ist gut beraten, lesbare Preisschilder als Service für die zunehmend ältere Kundschaft zu verstehen. Ein Kunde, der beim Preis nachvollziehen kann, dass er fair behandelt wird, wechselt den Händler nicht so leicht: Vertrauen ist die Grundlage für dauerhafte Geschäfte.</p>
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