Westfalenpost: Rechtsanspruch auf gemeinsames Lernen verzögert sich in NRW
Hagen (ots)
<p>Es ist wahr: Schulministerin Löhrmann hat ihre zeitliche Zielmarke für den Rechtsanspruch auf Inklusion nicht einhalten können. Trotzdem - oder gerade deshalb - ist die Ministerin nicht gescheitert: Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern verlangt sorgfältige Planung und die Berücksichtigung breiter Interessen. Wer die Inklusion im Hauruck-Verfahren durchsetzen will, handelt unverantwortlich. </p><p/><p>Noch sind zu viele Fragen offen: Wie steht es um die Finanzierung? Gibt es genug Förderlehrer? Was wird aus den Förderschulen? Eltern von behinderten wie nicht behinderten Kindern fürchten, dass Inklusionsklassen nicht ausreichend vorbereitet sind. Politik muss Ängste und Kritik ernst nehmen, wenn das ehrgeizige Bildungsprojekt gelingen soll. </p><p/><p>Löhrmann hat einen schweren Stand: Vielen geht die Inklusion zu schnell, anderen nicht schnell genug. Die Empörungswelle auf ihren Referentenentwurf hat die Ministerin aufgeschreckt. Noch gibt Löhrmann die Hoffnung nicht auf, dass im Laufe des Jahres trotz der widerstreitenden Interessen ein Konsens erzielt werden kann. Aber klar ist auch: Sorgfalt geht vor Schnelligkeit. Die schrittweise Umsetzung der Inklusion ist der richtige Weg, </p><p/><p>Die Inklusion eignet sich nicht für den Parteienstreit. Die Organisation des gemeinsamen Lernens ist eine Mammutaufgabe, die zunächst in Vorreiterschulen erprobt werden soll. Landesschulministerin Löhrmann wird mit der Kritik leben müssen, dass sie die Inklusion zunächst nur halbherzig umsetzt. Der Vorwurf ist unberechtigt.</p>
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