Westfalenpost: Novelle des Bundesjagdgesetzes
Hagen (ots)
<p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit seinen wegweisenden Gesetzen für viel Frieden auf dem Kontinent gesorgt. Das auf dem europäischen Urteil basierende geänderte Bundesjagdgesetz gehört definitiv nicht dazu. Es ist gut gemeint, sorgt aber für Verwirrung und zementiert den Graben zwischen Jägern und Naturschützern.<br/><?EM-dummyText br?></p><p>Wer aus ethischen Gründen die Jagd auf seinem Grund und Boden verbieten lassen will, kann das in Zukunft tun. Dass der Landbesitzer aber für Wildschäden nicht aufkommen soll, klingt paradox. Wie sollen zu hohe Wildkonzentrationen auf einem Flickenteppich von befriedeten und nichtbefriedeten Landstrichen bekämpft werden? Ist es zynisch zu fragen, wie ein Landwirt, der auf seinem Hof Tiere schlachtet, aus Gewissensgründen einen Antrag auf Treibjagdverbot stellt? Kann den Behörden - wie es im Fachchinesisch des Gesetzes heißt - eine "Glaubhaftmachung" der Landbesitzer die Urteilsfindung erleichtern?<br/><?EM-dummyText br?></p><p>All diese und viel mehr Fragen beantwortet das geänderte Bundesjagdgesetz nicht zufriedenstellend. Gegen die neue Richtlinie spricht auch, dass selbst Naturschützer, die sich über jede Tiertötung empören, keine plausible Antwort auf die zunehmenden Schäden durch Schalenwild und Wildschweine haben. </p>
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