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Westfalenpost: Eingriff in Persönlichkeitsrechte
Kommentar zur Videoüberwachung in Innenstädten von Wilfried Goebels

Hagen (ots)

Die Videoüberwachung von Plätzen, Parks und Straßen ist ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Deshalb hat der Gesetzgeber die Installation von Kameras zu Recht unter die Kontrolle der Polizei gestellt. Problem: Trotz des Anstiegs der Straftaten-Zahl in Innenstädten fehlt der Polizei das Personal, um die Monitore rund um die Uhr zu beobachten. Folge: Die Polizei verzichtet selbst an Brennpunkten auf den Einsatz von Videokameras - die Gefahr für Leib und Leben wächst. Auch dies ein Eingriff in Persönlichkeitsrechte, oder? Niemand will Innenstädte lückenlos beobachten und die Menschen auf Schritt und Tritt kontrollieren. Zum Schutz vor Einbrüchen, Beschädigungen und Schmierereien kann eine Kamera Gesetzesbrecher aber abschrecken. Die Bahn hat in ihren Nahverkehrszügen gute Erfahrungen gemacht. Der ideologische Streit über die Videoüberwachung ist nicht mehr zeitgemäß. Sinnvoll ist ein erweiterter rechtlicher Rahmen für Kommunen, Kameras an wenigen gefährdeten Orten anzubringen. Hier könnte Innenminister Jäger wichtige Impulse setzen, wenn er denn wollte. Die geringe Aufklärungsquote der Polizei bei Einbrüchen und Sachbeschädigungen ist sicher kein Argument für das Festhalten an der bisherigen Rechtspraxis. Videoüberwachung muss und wird immer die Ausnahme bleiben. Auch kann geregelt werden, welcher Mitarbeiter zu welchen Aufzeichnungen Zugang hat. Und nicht zuletzt müssten Daten nach 48 Stunden vernichtet oder bei Delikten der Polizei übergeben werden. Es gibt technische wie organisatorische Möglichkeiten, Bürger vor "Big Brother" zu schützen. Wie gesagt, es geht - man muss es nur politisch wollen.

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