Westfalenpost: Knut Pries zum Urteil über Freizügigkeit in der EU
Hagen (ots)
Das EU-Gericht steht im Ruf, die europäischen Errungenschaften hochzuhalten, egal welche praktischen und politischen Folgen sie haben. Das kann man dem Spruch der Richter in Sachen Sozialhilfe für EU-Ausländer nicht vorwerfen. Er schafft Klarheit für Politik und Behörden und nimmt populistischen Parolen gegen die Freizügigkeit den Wind aus den Segeln. Praktisch ist es freilich von begrenzter Wirkung. Das Urteil bekräftigt, was Interessierte im Gesetz nachlesen oder sich von der Brüsseler Kommission bestätigen lassen konnten: Jawohl, in der EU gibt es ein Recht auf Freizügigkeit. Doch, nein, ein bedingungsloses Recht auf Sozialhilfe gibt es nicht. Die Klarstellung aus Luxemburg wird Rest-Unsicherheiten der Justiz beseitigen und bei anhängigen Verfahren für eine einheitliche Linie sorgen. Sie erhellt indes nur, was Recht ist, nicht wie man es durchsetzt. Dazu müssten die Kommunen prüfen, ob ein Bürger aus dem EU-Ausland, der länger als drei Monate bleiben will, ein Recht auf weiteren Aufenthalt hat oder nicht. Diese Prüfung findet oftmals nicht statt. Geschweige denn eine Ausweisung, falls sich herausstellt, dass das Interesse des Zuwanderers nur der Sozialhilfe gilt. Die Gründe reichen von unzureichender Ausstattung der Ämter bis zum Mangel an politischem Willen. Die Lösung der Probleme liegt bei uns, nicht in der EU.
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