Westfalenpost: Klärung in einer kniffligen Angelegenheit
Kommentar von Lorenz Redicker zum Mindestlohn im Sport
Hagen (ots)
Die Sportvereine atmen auf: Für Vertragsspieler oder ehrenamtliche Helfer, die über eine Aufwandsentschädigung entlohnt werden, gilt der Mindestlohn nicht. Das hilft vielen Vereinen, die andernfalls einen Teil ihrer Spieler nach Hause oder zu wohlhabenderen Klubs hätten schicken müssen. Und die meisten betroffenen Spieler werden damit leben können - weil der Sport für sie mehr Hobby als Nebenerwerb ist, oder im Amtsdeutsch einer Bundestagsdrucksache: "ihre ehrenamtliche sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung für ihre Tätigkeit im Vordergrund stehen." Eine solche Abgrenzung jedoch ist so einfach nicht zu treffen. Nebenerwerbstätigkeiten gibt es vielfach in der Wirtschaft. Hier gilt in der Regel der Mindestlohn, ganz gleich, ob der Beschäftigte den Job eher als Zeitvertreib betrachtet (auch das soll vorkommen, wenn es auch eher die Ausnahme sein dürfte) oder er auf die zusätzlichen Einnahmen zwingend angewiesen ist. Diese Frage sollte ja auch zweitrangig sein; der Mindestlohn soll dazu führen, dass Arbeit ordentlich entlohnt wird. Nur ist das eben leichter gesagt und gefordert als dann zweifelsfrei per Gesetz und Verordnung umgesetzt. Gleichwohl hat Nahles für den Sport jetzt pauschal entschieden. Und das sicherlich richtig. Es fragt sich allerdings, ob das Konstrukt des Minijobs denn eigentlich die richtige Vertragswahl für die vielen (Nachwuchs-) Sportler in den unteren Ligen ist. Die grundsätzliche Kritik am Mindestlohn wird Nahles' Klärung in Sachen Vereinssport jedoch nicht eindämmen. Es wird wie bisher Gruppen geben, die auf Ausnahmen drängen. Jetzt vielleicht sogar noch lauter als zuvor.
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