Westfalenpost: Walter Bau zum BKA-Gesetz
Hagen (ots)
Das Verfassungsgericht hat das BKA-Gesetz gekippt. Schwammige Formulierungen, unklare Regelungen, zu tiefe Eingriffe in die Privatsphäre von Bürgern - die Liste der aufgeführten Mängel ist lang. Und sie stellt eine Klatsche für die Politik da. Wieder einmal hat eine Bundesregierung handwerklich schlecht gearbeitet - und dabei die wichtigen Belange des Datenschutzes beim Kampf gegen den Terror nicht genug gewürdigt. Das war schon beim Großen Lauschangriff und bei der Vorratsdatenspeicherung so. Nun muss Berlin auch die Befugnisse des BKA neu justieren - die nächste Peinlichkeit. Doch es geht um mehr als nur um Peinlichkeiten. Die Abwägung zwischen der Gefahrenabwehr für die Bürger und der Wahrung der Grundrechte derselben Bürger ist eine heikle Gratwanderung. Dies gestehen auch die Verfassungsrichter zu. In ihrem Urteil heißt es: "Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, einen Ausgleich zwischen der Schwere dieser Grundrechtseingriffe auf der einen Seite und der Pflicht des Staates zum Schutz der Bevölkerung auf der anderen Seite zu schaffen." Darum geht es: Die Bürger vor Gewalt zu schützen, ohne dabei ihre Grundrechte zu opfern. Bei genau diesem Balanceakt hat die Politik versagt. Die Terrorabwehr ist wichtig. Die Anschläge in Frankreich und Belgien haben vielen Menschen auch bei uns vor Augen geführt, wie real die Gefahr ist. Die Richter haben zwei klare Botschaften gesendet. Erstens: Ermittlerarbeit hat da zu enden, wo die Grundrechte unbescholtener Bürger aufs Spiel gesetzt werden - auch Terrorabwehr rechtfertigt nicht alle Mittel. Zweitens: Die Politik muss ihre Arbeit, wenn es um Datenschutz geht, sorgfältiger machen. In beiden Punkten hat Karlsruhe klug entschieden.
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