Westfalenpost: Monika Willer zur Kopftuch-Diskussion
Hagen (ots)
Persönliche Freiheit, religiöse Symbole und Arbeitnehmerrechte: Um diese konfliktträchtige Konstellation geht es, wenn der Europäische Gerichtshof das Kopftuch am Arbeitsplatz verhandelt. Die Generalanwältin kommt vorab zu einer Empfehlung, die in ihrer Undurchführbarkeit der Quadratur des Kreises ähnelt. Denn einerseits kann ihrer Ansicht nach ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet. Andererseits dürfe das Verbot aber nicht auf Vorurteilen beruhen. Wie soll beides zusammen gehen? Wen stört denn eine Hotelrezeptionistin mit Kopftuch? Der Kunde wird zuerst darauf achten, dass sie kompetent und freundlich handelt, dass sie sauber ist und respektable Kleidung trägt. Ob sie außerdem noch einen Irokesenschnitt, einen Nonnenschleier, einen Haarturban nach der Chemotherapie oder ein Kopftuch trägt, dürfte ihm gleichgültig sein. Doch das Kopftuch ist zum Politikum geworden. An seinem Beispiel wird die Belastbarkeit der persönlichen und religiösen Freiheit in der EU gerichtlich ausgelotet. Mich stören nur die Burka und andere Ganzkörpergefängnisse. Kopfbedeckungen kann ich akzeptieren, da es unterschiedliche Gründe gibt, sie zu tragen, religiöse, medizinische und modische. Ich binde mir ja selbst ein Tuch um den Kopf, wenn es windig ist oder ich mal die Haare nicht gewaschen habe. Nur in dem Fall, dass eine Kopfbedeckung die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet, ist ein Verbot sinnvoll. In der Regel werden aber die Betriebe mit gesundem Menschenverstand Lösungen finden, die allen gerecht werden. Unsere Freiheit ist viel zu hart errungen, um sie wegen eines Lappens Stoff einzuschränken.
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