Westfalenpost: Darf es etwas mehr sein?
Hagen (ots)
Verbraucherinformationsgesetz in NRW Von Rolf Hansmann Gestern hat die NRW-Landesregierung ein Verbraucherinformationsgesetz beschlossen. Es ist die Reaktion auf Bundespräsident Köhlers Veto im Dezember 2006 gegen ein solches Gesetz auf Bundesebene. Natürlich ist zu fragen, warum die Vorlage eines Gesetzentwurfes drei Monate benötigt, der sich stark an den für den Bund vorgesehenen Regeln orientiert. Und doch: NRW verfällt nicht wie andere Länder ins Lamentieren, sondern handelt. Hauptsache, ein Gesetz kommt, das - zumindest auf dem Papier - vor Lebensmittelskandalen schützt. Minister Uhlenberg verspricht eine Rechtsgrundlage, die "vorbehaltlos" schwarze Schafe nennt, die mit Gammelfleisch handeln. Freilich, es stellt sich die Wursttheken-Frage: Darf es etwas mehr sein? Ja! Es gibt zu viele Ausnahmen. Das Land Berlin schmückt sich seit 2003 mit einem Verbraucherinformationsgesetz. Skandale gab es trotzdem, denn es ist wie bei der Wurst: Es kommt nicht nur auf die Verpackung an, sondern auch auf den Inhalt.
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