Neues Deutschland: Zu Anti-Terror-Gesetze
Berlin (ots)
»Entscheidend ist, dass verlängert wird. Ob man das befristet oder unbefristet macht, ist aus meiner Sicht nachgelagert«, sagt der Innenminister von Sachsen-Anhalt, Holger Stahlknecht (CDU). Was beinahe nach Kompromissbereitschaft klingt, ist nicht zuletzt ein Plädoyer dafür, den Gegnern der Anti-Terror-Gesetze weitere Jahre zu geben, um sich an den Zustand zu gewöhnen. Massenproteste sind schon jetzt nicht zu erwarten, sollte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Maßnahmen nach eingehender Prüfung allesamt für unverzichtbar erklären. Zweifelsohne werden sich auch künftig mit Leichtigkeit Argumente für die Notwendigkeit der Gesetze finden lassen. Denn die latente Gefahr islamistischer Terroranschläge besteht, unabhängig davon, ob gerade Bin Ladens Erben per Videobotschaft die westlichen Länder bedrohen oder deren Regenten sich über weitere tote Islamistenführer freuen können. Die Unverhältnismäßigkeit von Sicherheitsgesetzen wird heutzutage von der Justiz festgestellt, nicht von der Regierung, wie sie auch zusammengesetzt sein möge. Man erinnere sich etwa an die Rasterfahndung. Da aber das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung 2010 nicht grundsätzlich für grundgesetzwidrig erklärte, können die Bundeskanzlerin und der BKA-Präsident nun ihre Wiedereinführung fordern, als wäre nichts geschehen. Angeblich zum Schutze der Bevölkerung vor Terror und anderen Verbrechen.
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