neues deutschland: Zu Gustl Mollath
Berlin (ots)
Gustl Mollath hat erst Pech gehabt und dann viel Glück: Wäre er in seinem Rosenkrieg nicht bajuwarischen Schwarzgeld-Amigos in die Quere gekommen, wäre er kaum in der Psychiatrie gelandet. Und wäre er dann nicht in den Wahlkampf geraten, säße er wohl noch immer. Karlsruhe hat in dem Skandal nun ein wichtiges Urteil gesprochen: Wenn Gerichte schon aufgrund »prognostizierter« Taten Freiheitsentzug anordnen, müssen sie genau hinsehen - gerade weil es bei der »Maßregel« nicht um Strafe, sondern Heilung geht. Zwischen dem, was einer getan hat und seiner gutachterlich begründeten »Gefährlichkeit« muss ein gesundes Verhältnis bestehen. Dass aber dies ausgerechnet beim vorbeugenden Einsperren nicht gegeben ist, sagen selbst renommierte Psychiater. Insofern gibt Karlsruhe der Politik eine Vorlage: Erstens bedarf das Gutachterwesen einer Reform. Zu oft hängen Experten, deren Fachmeinungen jahrelange Internierung zur Folge haben können, von Gerichtsaufträgen ab. Zweitens muss das Gesetz geändert werden: Wer etwa selbst nach Gutachtermeinung künftig nur wirtschaftliche Schäden anrichten wird, darf nicht länger nach dem Maßregelparagraf 63 »untergebracht« werden. Drittens ist eine neue Rechtskultur gefragt: Bei Überprüfungen sollten nicht die Psychiatrisierten ihre Harmlosigkeit beweisen müssen, sondern umgekehrt das Gericht deren Gefährdungspotenzial. Im Zweifel aber muss es heißen: Rauslassen, und zwar schnell - frei nach Gerhard Schröder und »Bild«.
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