neues deutschland: Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Fälle, in denen Arbeitgeber Betriebsratsgründungen verhindern.
Berlin (ots)
In ganz Deutschland beginnen derzeit die Betriebsratswahlen. Doch längst nicht immer sind die Gremien der betrieblichen Mitbestimmung vom Arbeitgeber gern gesehen. Heiner Dribbusch und Martin Behrens vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung haben knapp 200 Sekretären von DGB-Gewerkschaften befragt. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass knapp zwei Drittel der Gewerkschafter Fälle bekannt sind, in denen Arbeitgeber aktiv die Gründung von Arbeitnehmervertretungen zu verhindern. Diese Fälle kämen besonders häufig in inhabergeführten Betrieben mit 100 bis 200 Mitarbeitern vor, sagt WSI-Forscher Heiner Dribbusch im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung »neues deutschland«. Während es überdies in Großbetrieben in der Regel einen Betriebsrat gebe, sei die in den wenigsten der Kleinbetriebe der Fall. Zwar würde in bekannten Fällen von Betriebsratsverhinderungen oder gar -zerschlagungen, wie aktuell bei der Fast-Food-Kette »Burger King« oft gegen geltende Gesetze verstoßen. »Es gibt aber so gut wie nie Verfahren«, so Dribbusch, »auch weil die Staatsanwaltschaften 'mangels öffentlichem Interesse' oft einstellen. Der Wissenschaftler fordert darum die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, »die konsequent ermitteln«. Überdies spricht Dribbusch sich dafür aus, Unternehmen zur Bildung von Arbeitnehmervertretungen ab einer bestimmten Betriebsgröße gesetzlich zu verpflichten, wie es etwa in Holland der Fall ist. Die Ergebnisse der Umfrage will die Hans-Böckler-Stiftung am heutigen Montag veröffentlichen.
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