neues deutschland: Vorratsdatenspeicherung und Grundrechtsauffassung des Bundes: Erst mal einen Grund finden
Berlin (ots)
Es ist eine gute Nachricht für die Bürgerrechte, dass der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nun erst einmal gekippt hat. Dass Daten darüber, wer wann und wo mit wem kommunizierte, verdachtslos gleich zwei Jahre lang vorgehalten werden sollten, war nie etwas anderes als ein Exzess derjenigen, die so gern das Lied der »Freiheit« singen. Dennoch ist die Kuh noch nicht vom Eis. Des Innenministers Datenhunger bleibt immens - und immerhin steht im schwarz-roten Koalitionsvertrag, drei Monate seien angemessen. Das wäre zwar gewissermaßen um immerhin 19 Monate liberaler als die in der Richtlinie vorgesehene Frist. Doch messen sich Grundrechte nicht in Wochen und Tagen. Sie sind unteilbar. Die Welt derjenigen, die eine pauschale Protokollierung des Privatesten für unabdingbar halten, erklärt nach dem Urteil der CDU-Mann Wolfgang Bosbach. Es bleibe eigentlich nur die Frage, zur Abwehr welcher Taten diese Daten denn angezapft werden dürften, sagt er. Bevor also Big Brother von der Leine gelassen wird, will man noch schnell einen Grund dafür finden. Dass in den maßgeblichen Kreisen offenbar in einer solchen Reihenfolge gedacht wird, lässt in der Tat tief blicken. Eine ernsthafte Debatte darüber, ob die Kriminalitätsentwicklung eine derart massive Beschneidung von Kernbeständen der Verfassung überhaupt notwendig macht, ist von solchem Personal leider nicht zu erwarten.
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