neues deutschland: Urteil im Prozess zum Tode Oury Jallohs: Misstrauen bleibt
Berlin (ots)
In einem Rechtsstaat muss von Polizisten erwartet werden, dass sie die Gesetze kennen und nach ihnen handeln. Ansonsten drohen Amtswillkür und Machtmissbrauch durch die Beamten. Dies kommt leider allzu oft vor, so auch im Umgang mit Oury Jalloh, der im Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle starb. Ein verantwortlicher Polizist kann sich glücklich schätzen, dass er trotz seines Fehlverhaltens keine Haftstrafe verbüßen muss. Er unterlag einem »unvermeidbaren Verbotsirrtum«, urteilte vor zwei Jahren das Landgericht Magdeburg. Der Bundesgerichtshof hat dies nun in seinem Urteil bestätigt. Eigentlich war der Beamte verpflichtet, einen Richter einzuschalten, der über eine mögliche Freilassung des eingesperrten, angetrunkenen Jallohs hätte entscheiden müssen. Doch der Polizist hielt dies nicht für notwendig und behauptete sogar, von dieser Verpflichtung keine Kenntnis zu haben. Hätte er sich korrekt verhalten, würde Jalloh mit großer Wahrscheinlichkeit heute noch leben. Die Umstände des Todes des Sierra Leoners bleiben mysteriös. Der Bundesgerichtshof folgte der Annahme, dass Jalloh die Matratze, auf der er gefesselt lag, selbst angezündet hatte. Vieles spricht dagegen, dass es sich wirklich so zugetragen hat. Belege finden sich etwa in einem im Auftrag einer Initiative angefertigten Brandgutachten. Für Misstrauen gegenüber der Justiz, die lange einseitig ermittelt hat, gibt es gute Gründe. An einer wirklichen Aufklärung des Falls hatte sie offenbar kein Interesse.
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