neues deutschland: Verweigerte Sozialleistungen für EU-Bürger: Freizügig heißt nicht großzügig
Berlin (ots)
Die Guten ins Arbeitsmarkttöpfchen, die anderen am besten postwendend in ihre Herkunftsländer zurück. Das bleibt die deutsche Interpretation der europäischen Freizügigkeitsregelung - und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Dienstag gibt dafür Rückendeckung. Demnach ist es rechtens, Zugezogenen aus anderen EU-Staaten hierzulande keine Sozialleistungen zu gewähren - es sei denn, sie hatten in der Bundesrepublik bereits einen Job. Im Einzelfall müssten die Behörden zwar prüfen, ob die Antragsteller tatsächlich keine Arbeit suchten, so der EuGH, aber es steht zu befürchten, dass dieser Nachweis recht schnell zur Hand sein wird. Dass die von CSU und Stammtischklientel besonders angefeindeten Rumänen »zu den am besten in den Arbeitsmarkt integrierten Ausländergruppen in Deutschland« gehören, wie es das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aktuell bestätigt - unwichtig. Dass die Arbeitslosenquote in dieser Gruppe nur geringfügig höher liegt als die gesamtdeutsche - geschenkt. Dass Leistungsbetrug durch EU-Zuzügler wegen Geringfügigkeit kaum ein Problem für den Bundeshaushalt darstellt - wen kümmert's? Geld gibt es nur für gerade benötigte Fachkräfte und damit basta. Wie sich Migranten ohne zumindest anfängliche staatliche Unterstützung überhaupt einen Job suchen sollen, bleibt fraglich. Aber da das politisch gar nicht gewollt ist, stellt sich die Frage nur jenen, die am Gedanken einer EU als sozialer Einheit festhalten.
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