neues deutschland: Kommentar zu Martin Schulz: Revolutionäre Großschreibung
Berlin (ots)
Hoffte Kanzlerkandidat Martin Schulz anfangs noch, dass so manch ein halbwegs geneigter Wähler ein beeinträchtigtes Langzeitgedächtnis hat und die Rolle seiner Partei bei der Agenda 2010 oder dem Drama um Griechenland bereits wieder verdrängte, so hofft der SPD-Mann vermutlich nun, dass das Wahlvolk mittlerweile sogar nicht mehr weiß, was derzeit geltendes Recht ist. Man könnte auch sagen, Schulz bringt das Arbeitslosengeld Q als Wahlkampfversprechen ins Spiel, weil es das kleine Arbeitslosengeld q bereits gibt. Denn Sozialrechtsexperten und Menschen, die schon mal in den Genuss einer Weiterbildung während eines ALG I-Bezugs kamen, wissen, dass eine solche Maßnahme bereits jetzt das Anrecht auf Arbeitslosengeld verlängert. Zwar nicht eins zu eins, wie es Schulz fordert. Aber immerhin kriegt man schon heute für zwei Monate Weiterbildung einen Monat ALG I obendrauf. Insofern ist das Revolutionäre an Schulz nicht seine Abkehr von der Agenda 2010, weil diese Abkehr bei genauerem Betrachten viel weniger radikal ist, als es so manch ein SPD-Wahlkampfstratege den auf Politikwechsel hoffenden Wählern weismachen will. Schließlich muss man je nach Wahlausgang auch mit Union oder FDP koalieren können. Und da darf man als SPD-Kanzlerkandidat nicht zu sozialdemokratisch in seinen Wahlkampfversprechen sein. Also ist das einzig wirklich Neue beim Kanzlerkandidaten Schulz seine revolutionäre Großschreibung beim ALG Q.
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