neues deutschland: Sozialrechtsexperte Eichenhofer: »Menschenrecht auf Wohnen« ist Instrument für mehr soziale Gerechtigkeit
Berlin (ots)
Eberhard Eichenhofer, Experte für Sozialrecht, sieht in den wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Menschenrechten, das "Recht auf Wohnen" ist eines davon, wichtige Instrumente für mehr soziale Gerechtigkeit. "Würde das Recht auf Wohnen im Grundgesetz stehen, könnte man darauf pochen, dass die Wohnung als Existenzgrundlage auch bei einer Sanierungsmaßnahme gesichert wird," sagte er der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Freitagsausgabe). Würde der deutsche Staat, wie es die UNO fordert, die sozialen Menschenrechte im Grundgesetz verankern, könnte die Position vieler sozial Schwächerer gestärkt werden, so Eichenhofer. Das "Recht auf Wohnen" würde beispielsweise auch Beteiligungsansprüche von Bürgern und Bürgerinnen bei der Umwandlung von Quartieren begründen. "Zwangsvollstreckungen gegenüber Mietschuldnern würden erschwert," so Eichenhofer, "man könnte die Leute nicht mir nichts dir nichts aus der Wohnung räumen lassen".
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 erstmals von der Generalversammlung der UN verkündet. Die Umsetzung der Menschenrechte - einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte ist jedoch ein völkerrechtliches Jahrhundertprojekt der UNO. Abgeschlossen ist es noch lange nicht. So geht die gesetzliche Verankerung der sozialen Menschenrechte weltweit schleppend voran. Deutschland hat den "UN-Sozialpakt" zwar unterschrieben, jedoch nicht in gültiges nationales Recht umgesetzt.
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