neues deutschland: Enteignen - aber richtig Jana Frielinghaus über das Recht auf Wohnen und das Grundgesetz¶
Berlin (ots)
Das Recht auf ein Zuhause, das man sich leisten kann, gehört zu den im UN-Sozialpakt von 1966 postulierten Menschenrechten. Angesichts der Unverschämtheit, mit der Immobilienkonzerne Mieter in die Armut treiben, ist es an der Zeit, Artikel 15 des Grundgesetzes endlich zum ersten Mal anzuwenden. Danach ist es zulässig, »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel« in Gemeineigentum zu überführen - gegen Entschädigung. Wie hoch die sein sollte, steht dort nicht. Im Berliner Volksbegehren »Deutsche Wohnen & Co enteignen« wird verlangt, dem Immobilienkonzern seine Tochter GSW mit ihren 62 000 Wohnungen wieder zu entziehen. Dieser hat die Gesellschaft 2013 von der »Heuschrecke« Cerberus übernommen hat. Und die wiederum hat die »Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft« 2004 von der Stadt erworben, auf Beschluss des damaligen rot-roten Senats. Der Kaufpreis damals: 405 Millionen Euro. Derzeit sind selbst die Initiatoren des Volksbegehrens bereit, der Deutschen Wohnen 7 bis 14 Milliarden Euro Entschädigung zu geben und damit das 30-Fache der damals bezahlten Summe. Der rot-rot-grüne Senat will sogar 28 bis 36 Milliarden rüberreichen. Angesichts der dringend benötigter Gelder für den Neubau bezahlbarer Wohnungen in öffentlicher Hand wäre mindestens letzteres Irrsinn. Eine Enteignung, die dem Gemeinwohl diente, müsste für den Konzern mindestens sehr schmerzhaft sein.
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