Kommentar zu Kurzarbeit in der Gastronomie
Berlin (ots)
Eigentlich ist Kurzarbeit dafür vorgesehen, im Fall eines überraschenden und kurzzeitigen Auftragseinbruchs in einzelnen Firmen Entlassungen zu vermeiden. In der Coronakrise ist die Ausnahme in Teilen der Wirtschaft zur Regel geworden, doch was ist derzeit schon noch normal?
Insgesamt hat Kurzarbeit in den Lockdowns gute Arbeit geleistet, denn der Konjunktureinbruch schlägt sich bislang nicht in Massenarbeitslosigkeit nieder. Doch während im Frühjahr 2020 nach dem Pandemie-Ausbruch noch eine Sofortreaktion mittels eines bewährten Rezepts die richtige Antwort war, sieht dies fast ein Jahr später anders aus. Über den Sommer hat die Politik die Suche nach alternativen Lösungswegen sträflich vernachlässigt. Doch schon damals war klar, dass Gastronomie und Einzelhandel, vermutlich auch weitere Branchen, auf sehr lange Sicht nicht zur Normalität zurückkehren werden. Auch wenn die verbesserten Bedingungen des Kurzarbeitergeldes gut sind - in den besonders betroffenen Branchen gibt es sehr viele Niedriglöhner, und für diese ist der Verdienstausfall kaum verkraftbar. Und im Vergleich zur Industrie stocken Arbeitgeber hier erst recht nicht auf.
Kurzarbeit verhindert sicher Schlimmeres. Doch eine Kurzzeitmaßnahme kann ein Langzeitproblem niemals lösen.
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