Kommentar zu fehlender Unterstützung für das elterliche Wechselmodell
Berlin (ots)
Kinder sollen die Möglichkeit haben, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen, mit beiden den Alltag zu erleben. Auch dann, wenn diese getrennt wohnen. Das ist kein Wunsch, sondern steht in einer 2015 vom Europarat beschlossenen Resolution. Mit dieser sind alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, das Wechselmodell als bevorzugte Regelung zur Betreuung von Kindern zu verankern. Das bedeutet: Die Kinder brauchen vieles bei beiden Elternteilen: etwa Bett, Schreibtisch und Schrank. Aber auch Kleidung und Spielzeug. Vor allem Familien, die Sozialhilfe bekommen, können sich die Mehrkosten nicht leisten. Der Hartz-IV-Regelsatz für Kinder sieht keine doppelten Ausgaben vor, im Gegenteil: Alles ist extrem knapp bemessen, das wenige Geld wird bei getrennt lebenden Eltern nach Tagen aufgeteilt.
Dies führt nicht nur zu elterlichem Streit über den Kinderregelsatz, sondern auch dazu, dass die Kinder sich entscheiden müssen, bei wem sie wohnen. Das Geld reicht schließlich nur aus, alles Lebensnotwendige in einer Wohnung zu haben. Selbst Wochenendbesuche beim anderen Elternteil sind schlecht möglich, wenn weder Geld für das Ticket noch für ein zusätzliches Bett da ist. Das Recht auf beide Eltern haben aber alle Kinder, es muss daher dringend zusätzliches Geld für Betroffene geben.
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