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Kommentar von "nd.DerTag" zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung parteinaher Stiftungen

Berlin (ots)

Bun­des­tag und Bun­des­re­gie­rung haben der AfD einen juris­ti­schen wie gleich­sam poli­ti­schen (Teil-)Sieg auf dem Sil­ber­ta­blett ser­viert: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt konn­te gar nicht anders urtei­len, als die bis­he­ri­ge Pra­xis zur staat­li­chen För­de­rung für par­tei­na­he Stif­tungen zu kip­pen. Es war naiv anzu­neh­men, die seit Jahr­zehn­ten ein­ge­üb­te Prak­tik, jähr­lich hun­der­te Mil­lio­nen Euro zu ver­tei­len und sich dabei ledig­lich auf Ver­ein­ba­run­gen statt auf ein hand­fes­tes Gesetz zu stüt­zen, wür­de dem Gesetz­ge­ber nicht eines Tages auf die Füße fal­len. Das muss­te allen Betei­lig­ten spä­tes­tens klar gewe­sen sein, als die AfD 2017 erst­mals in den Bun­des­tag ein­zog. Damals betrat ein Akteur die poli­ti­sche Büh­ne, der jede Schwä­che des par­la­men­ta­ri­schen Sys­tems für sei­nen Vor­teil aus­nutzt, bei dem Abspra­chen unter Demokrat*innen nicht ausreichen.

Auch ohne die AfD hät­te die Poli­tik dar­auf kom­men müs­sen, dass ein Stif­tungs­ge­setz allein des­halb not­wen­dig ist, um der Kri­tik ent­ge­gen­zu­wir­ken, Par­tei­en könn­ten ihnen nahe­ste­hen­de Insti­tu­tio­nen bevor­zugt behan­deln. Auch Karls­ru­he sagt, es sei "rea­li­täts­fern anzu­neh­men", die finan­zi­el­le För­de­rung der Stif­tun­gen habe kei­nen Ein­fluss auf den poli­ti­schen Wettbewerb.

Jetzt muss ein Gesetz her, das am Ende bedeu­ten kann, dass sich die Kla­ge der AfD für die Desi­de­ri­us-Eras­mus-Stif­tung (DES) finan­zi­ell nicht aus­zahlt. Aus­drück­lich erwähnt Karls­ru­he, die Ach­tung der Kern­in­hal­te des Grund­ge­set­zes kön­ne ein zen­tra­les Kri­te­ri­um sein, um staat­li­che För­de­rung zu ver­wei­gern. Die Her­aus­for­de­rung besteht nun dar­in, ein Regel­werk zu schaf­fen, das weder poli­tisch miss­braucht wer­den kann noch auf Ein­schät­zun­gen poli­tisch frag­wür­di­ger Insti­tu­tio­nen wie des Ver­fas­sungschut­zes ange­wie­sen ist.

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