Neues Deutschland: zum Streit um die Wahl Lotahr Bisky zum Bundestagsvizepräsidenten
Berlin (ots)
Linksfraktion und Grüne haben im Konflikt um die Vizepräsidentenwahl im Bundestag gegen eine Änderung der Geschäftsordnung plädiert. Das erscheint im laufenden Verfahren zunächst einleuchtend, birgt aber das Risiko, dass der Kandidat der Linken auch im vierten Wahlgang an einer intoleranten Mehrheit aus Union und SPD scheitert. Was dann? Der Druck, statt Lothar Bisky ein anderes Fraktionsmitglied zu nominieren, wird zunehmen, da eine mehrheitliche Zustimmung bei den anderen Fraktionen zwar angemahnt, nicht aber angeordnet werden kann. Tatsache ist, dass die bestehende Geschäftsordnung des Bundestags einen Zielkonflikt enthält: zwischen dem Recht jeder Fraktion, mindestens einen Vizepräsidenten zu stellen, und dem Recht des Parlaments, diesen - mit Mehrheit - zu wählen. Für eine kleine Fraktion kann dies bedeuten, sich ggf. einem Mehrheitsdiktat unterwerfen zu müssen oder ihren Anspruch nicht einlösen zu können. Muss denn das Quorum für ungleich große Fraktionen zwingend gleich groß sein? Im Kern verlangt dies ungleiche statt gleiche Maßstäbe. Es könnte durchaus geregelt werden, dass ein Vizepräsident gewählt ist, wenn er eine Mehrheit oder z. B. 10 (oder 20) Prozent mehr Stimmen erhält, als die eigene Fraktion Mitglieder hat. Eine solche Regelung verkörperte mehr demokratische Kultur, weil sie beide grundsätzlich anerkannten Ziele besser respektierte: das Recht jeder Fraktion auf einen Sitz im Präsidium, wie auch die Pflicht, einen Kandidaten zu nominieren, der Vertrauen über die eigenen Reihen hinaus genießt (was bei Bisky der Fall ist). Dass Letzteres eine Mehrheit sein muss, ist nicht plausibel und verführt bestenfalls zur Unehrlichkeit.
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