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Neues Deutschland: zur Entscheidung des EU-Gerichtshofes über den Datentransfer im Flugverkehr in die USA

Berlin (ots)

Für nichtig hat der Europäische Gerichtshof das
Abkommen erklärt, mit dem die EU den USA ausdrücklich Zugriff auf 
Daten von Flugpassagieren gestattet hat, die in »Gottes eigenem Land«
auch nur zwischenlanden wollen. Aber nicht, weil so Privatsphäre und 
Grundrechte Millionen Reisender verletzt werden, wie das EU-Parlament
in seiner Klage rügte. Damit haben sich die Richter gar nicht 
befasst. Sie stellten nur fest, dass Ministerrat und Kommission zu 
ihren Entscheidungen in dieser Sache nicht befugt waren.
 So weit, so dürftig. Sicher, man kann das Urteil als Ohrfeige auch 
für deutsche Politiker wie Schily und Fischer werten. Trotz vieler 
Bedenken waren sie ja allzu bereit, die Forderungen der USA zu 
erfüllen, ihnen gar noch »angemessenen« Schutz der erpressten Daten 
zu attestieren. Obwohl niemand weiß, wozu sie welcher Geheimdienst  
auch künftig missbraucht.
 Schon deshalb kann man keinen  »guten Tag für Bürgerrechte« feiern. 
Bis 30. September hat sogar das Gericht die - rechtswidrige! - 
Brüsseler Betriebserlaubnis für den »Datenstaubsauger« der USA in 
europäischen Computersystemen verlängert. Und danach werden 
Fluggesellschaften wohl auch ohne Rechtsgrundlage alle Angaben  über 
Besatzungen und Passagiere übermitteln, die Bushs »Heimatschützer« 
abfordern. Man wolle ja nicht die Landerechte riskieren, sagte ein 
Lufthansa-Sprecher.
 So ist das mit den Bürgerrechten in der EU. Sie gelten nur von Fall 
zu Fall  - letztlich, so Bush will.

Rückfragen bitte an:

Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/29 78 17 21

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