Neues Deutschland: zum Urteil gegen Hartz
Berlin (ots)
Dass der Prozess abgekartet war, ist unbestreitbar. Wie das gerechtfertigt wird, dürfte viele nicht überzeugen. Und dass der Verteidiger dem Strafantrag der Anklage zustimmt, der Hartz zumindest ein »kleines Vermögen« kostet, macht stutzig. Denn für einen Juristen dieses Kalibers wäre es ein Leichtes, wie im Mannesmann-Prozess auch hier in Frage zu stellen, ob überhaupt Untreue vorliegt. Betriebsräte mit Geld, Geschenken, Luxusreisen und Bordellbesuchen zu kaufen, war bei VW ja offenbar durchaus im »Unternehmensinteresse«. Wenn Betriebsratschef Volkert dank seines »Charismas« zehntausenden Autobauern Lohnverzicht im Zuge von Rationalisierung als »Solidarität« zur Abwehr von Massenentlassungen verkaufen kann, zahlt sich das für die Aktionäre in Mark und Euro aus. Von Milliarden ist die Rede. Da erscheinen rund 2,6 Millionen Euro, die man Hartz als Veruntreuung fremden Vermögens anlastet, nicht nur als »Peanuts«, sondern als profitabel ausgegeben. Dass VW dennoch Strafantrag stellte, macht Sinn. In Zeiten von Globalisierung und Hartz-Gesetzen stutzt man das »System VW«. Mitbestimmung der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften lässt sich durch Gier und Bordellbesuche von Betriebsräten, deren Erörterung denen, anders als Hartz, in ihren Prozessen kaum erspart bleiben wird, trefflich diffamieren. VW lässt sich das was kosten. Auch die Pension für den »untreuen« Hartz.
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