Lebenshilfe: Härtefall-Katalog für Hartz IV-Bezieher ist erstes positives Zeichen
Berlin (ots)
Die Bundesagentur für Arbeit hat dem Bundesarbeitsministerium eine erste Liste zur Regelung von Härtefällen bei Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Es soll erreicht werden, dass Menschen, die auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) angewiesen sind, ab sofort vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts profitieren können.
Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, begrüßt, dass Menschen, die wiederkehrenden außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt sind, sofort über einen Härtefall-Katalog geholfen werden soll. Dazu zählen auch Menschen mit Behinderung. Allerdings sollte dieser Katalog mit einer Öffnungsklausel versehen werden, denn es lasse sich noch nicht abschließend beurteilen, welchen Belastungen einzelne Gruppen von Hartz IV-Empfängern tatsächlich ausgesetzt sind. Positiv sei zu bewerten, dass mit Hilfe der Härtefall-Regelung die Liste von Medikamenten, auf die chronisch kranke Menschen angewiesen sind und die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, erweitert werden soll.
"Es muss allerdings klargestellt werden", so der Lebenshilfe-Bundesvorsitzende, "dass sich nicht nur Hartz IV-Bezieher, sondern alle Sozialhilfeempfänger auf den Härtefall-Katalog berufen dürfen." Schon in der vergangenen Legislaturperiode hat die Lebenshilfe auf den Missstand hingewiesen, dass besonders Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die dauerhaft auf Medikamente angewiesen sind, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel mit ihrem geringen Barbetrag (einem Taschengeld von knapp 100 Euro im Monat) bezahlen müssen. In der gleichen Klemme stecken die Menschen mit Behinderung, die von rund 350 Euro Grundsicherung im Monat ihren gesamten Lebensunterhalt bestreiten müssen.
Antretter: "Die Härtefall-Regelung birgt die Chance, diese Benachteiligung zu beseitigen."
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