Bringt das Antidiskriminierungsgesetz endlich auf den Weg
Marburg (ots)
Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung fordert die Große Koalition auf, das seit langem geplante Antidiskriminierungsgesetz endlich zu verabschieden.
Die Lebenshilfe begrüßt, dass der kurz vor der Bundestagswahl vom September 2005 gescheiterte Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes am 20. Januar 2006 erneut im Deutschen Bundestag zur Diskussion stehen wird.
"Wenn dieses Gesetz weiter hinausgezögert würde" - so der Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter - "verletzt Deutschland auf eklatante Weise europäisches Recht, denn das Antidiskriminierungsgesetz setzt europäische Richtlinien um, die seit langem rechtsverbindlich sind." Die Lebenshilfe begrüßt es ausdrücklich, dass der vorliegende Gesetzentwurf sich nicht auf diejenigen Diskriminierungstatbestände beschränkt, die in den Europäischen Richtlinien geregelt sind, also auf Geschlecht, Rasse und ethnische Herkunft.
"Es ist unverzichtbar" - so Robert Antretter - "dass das Antidiskriminierungsgesetz das Merkmal der Behinderung ausdrücklich berücksichtigt und behinderte Menschen im Arbeits- und Zivilrecht vor Benachteiligungen schützt. Es kann nicht länger hingenommen werden, dass z. B. Menschen mit geistiger Behinderung weiterhin der Abschluss von Unfall- oder Haftpflichtversicherungen verwehrt bleibt, sie nicht ohne Begleitpersonen Schwimmen gehen dürfen oder ihnen der Zutritt in eine Gaststätte verweigert wird."
Die Regierung Kohl hat bereits im Juni 1997 den Vertrag von Amsterdam unterzeichnet, der in Art. 13 die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um "Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen."
Andererseits hat die Lebenshilfe Verständnis dafür, dass der Gesetzentwurf noch einmal unter dem Gesichtspunkt geprüft wird, bürokratische Hürden zu vermeiden, die sich nachteilig auf den Rechtsverkehr auswirken könnten.
Aus der Sicht der Lebenshilfe ist jedoch dringend erforderlich, dass der Gesetzgeber zügig handelt und das Antidiskriminierungsgesetz so schnell wie möglich in Kraft setzt.
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