Keine Abwertung kranker und behinderter Menschen
Debatte zu Patientenverfügungen nicht auf rechtliche Regelungen der Selbstbestimmung einengen
Marburg (ots)
Morgen diskutiert der Bundestag erneut über eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Hierzu haben die Behindertenverbände, die das Berliner Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) tragen, den Fraktionsspitzen schon im Vorfeld eine Stellungnahme an die Hand gegeben. Darin lautet eine Hauptforderung: "Der Deutsche Bundestag darf die Debatte nicht auf die rechtlichen Regelungen der Selbstbestimmung reduzieren, sondern muss das Instrument Patientenverfügung in ein Gesamtkonzept zur Sterbebegleitung einbetten." Der Staat habe vielmehr eine Fürsorgepflicht für kranke und sterbende Menschen. So müsse die Versorgung von Menschen am Lebensende ganzheitlich in den Blick genommen werden, zum Beispiel durch Stärkung der Palliativmedizin.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die anderen Verbände des IMEW befürchten, dass in der Diskussion kranke und behinderte Menschen abgewertet werden. In Formulierungen bestehender Patientenverfügungen werde häufig ein Menschenbild vermittelt, das nur ein unabhängiges Leben im Vollbesitz körperlicher und geistiger Fähigkeiten als lebenswert beschreibt. Ein "glückendes" Leben hängt aber nicht von Beeinträchtigungen und vom Grad der Wahrnehmung der eigenen Autonomie ab. Das zeigen die Erfahrungen der Behindertenverbände, der Eltern und Betreuungspersonen behinderter und kranker Menschen.
honorarfrei - Belegexemplar erbeten
Pressekontakt:
Anja de Bruyn, Telefon 06421/491-128
presse@lebenshilfe.de
Original content of: Bundesvereinigung Lebenshilfe, transmitted by news aktuell