Veranstaltungshinweis: Rechtswidrige Polizeigewalt und ihre Aufarbeitung
Podiumsdiskussion
Am
Mittwoch, 20. Februar 2019
von 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr
im Heinz Nixdorf-Hörsaal
der Bucerius Law School,
Jungiusstr. 6, 20355 Hamburg
diskutieren
- Professor Dr. Tobias Singelnstein, Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Ruhr Universität Bochum, stellv. Vorsitzender des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) - Laila Abdul-Rahman, M.A., wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Kriminologie an der Ruhr Universität Bochum - Antonio Mamerow, Student Bucerius Law School, Jahrgang 2015 (Moderation)
zum Thema "Rechtswidrige Polizeigewalt und ihre Aufarbeitung".
Als Ausführungsorgan des staatlichen Gewaltmonopols darf die Polizei Gewalt anwenden. Doch was passiert, wenn sie ihre Befugnisse überschreitet? Strafrechtliche Konsequenzen haben die Beamtinnen und Beamten in aller Regel nicht zu befürchten. Von den eingeleiteten Verfahren wegen Körperverletzung im Amt münden nur etwa 2 Prozent in einem Strafbefehlsantrag oder einer Anklage (zum Vergleich: Bei sonstigen Straftaten liegt die Anklagequote bei 20 Prozent). Doch woran liegt das? Laut der Gewerkschaft der Polizei (GdP) beweise das nur eins: dass die Staatsanwaltschaften schnell erkennen, wie unberechtigt die Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten meist sind. Andere sprechen von einer massenhaften rechtswidrigen Privilegierung von Amtsträgerinnen und Amtsträger. Doch das Themenfeld der rechtswidrigen Gewaltanwendung durch Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ist empirisch kaum erforscht.
Prof. Dr. Tobias Singelnstein und Laila Abdul Rahman untersuchen in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt erstmalig systematisch rechtswidrige polizeiliche Gewaltanwendung aus der Perspektive der Opfer und im Kontext des polizeilichen Bearbeitungsprozesses. Sie gehen hierbei insbesondere folgenden Fragen nach: Welche Personengruppen werden Opfer von rechtswidriger Polizeigewalt? Handelt es sich dabei lediglich um Einzelfälle? Wie viele Fälle werden nie zur Anzeige gebracht - und bleiben damit im Dunkelfeld?
Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei. Anmeldungen unter http://buceri.us/gewalt
Mit freundlichen Grüßen Klaus Weber Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH Klaus Weber Hochschulkommunikation Leiter / Pressesprecher Jungiusstr. 6 20355 Hamburg Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 127 klaus.weber@law-school.de http://www.law-school.de/ Geschäftsführung: Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe (Stv.) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Professor Dr. Michael Göring Amtsgericht Hamburg, HRB 75325 Die Bucerius Law School - die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland - ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.