PM: Jura studieren an der Bucerius Law School - Bewerbungsfrist endet am 15. Mai 2019
Am 15. Mai 2019, 24.00 Uhr, endet die Bewerbungsfrist für das Jurastudium 2019 an der Bucerius Law School in Hamburg. Auswahlverfahren in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart sowie in New York und Shanghai.
An der Bucerius Law School in Hamburg können im September 2019 wieder 116 Abiturienten das Jurastudium neu aufnehmen. Für die Anmeldung zum zweistufigen Auswahlverfahren (kein N.C.) müssen Studieninteressierte unter www.law-school.de/jurastudium bis zum 15. Mai 2019, 24.00 Uhr, einen Online-Bewerbungsbogen ausfüllen und 80 Euro Teilnahmegebühr bezahlen.
Das schriftliche Auswahlverfahren findet im Juni in sechs deutschen Städten (Berlin, Hamburg, München, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart) sowie in New York und Shanghai statt. Die 232 besten Absolventen des schriftlichen Auswahlverfahrens werden dann im Juli zum mündlichen Auswahlverfahren nach Hamburg an die Bucerius Law School eingeladen. 116 Kandidatinnen und Kandidaten erhalten ein Studienplatzangebot.
Mit einem anspruchsvollen Jurastudium und einem Betreuungsverhältnis von 1:22 bietet die Hochschule ihren Studierenden ein Umfeld, in dem sie ihre Fähigkeiten optimal entfalten können. In die vierjährige Ausbildung "Jura Plus" integriert sind:
- Ein Fremdsprachenprogramm, - ein obligatorischer Auslandsaufenthalt, - Wirtschaftswissenschaften, - ein Studium generale, - ein Technologiezertifikat zur Vorbereitung auf die Digitalisierung der Rechtspraxis, - ein Zertifikat in IP, Media & Technology Law, - ein Kompetenzpass in Interkulturalität, - ein Studium personale, - ein Studium professionale.
Im Schwerpunktstudium bietet die Bucerius Law School darüber hinaus acht unterschiedliche Schwerpunktbereiche an:
- Europäisches und Internationales Recht, - Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, - Arbeit, Wirtschaft und Soziales, - Markt und Staat, - Wirtschaftsstrafrecht (gesamtes Wirtschaftsstrafrecht oder Wirtschafts- und Medizinstrafrecht), - Internationaler Handel und Streitbeilegung, - Grundlagen des Rechts, - Steuern.
Das Studium wird mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) und dem juristischen Staatsexamen abgeschlossen.
Die Auswahl der Studierenden erfolgt vollkommen unabhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit. Die Studienbeiträge können in verschiedenen Varianten beglichen werden, zum Beispiel mit einem "Umgekehrten Generationenvertrag". Dabei zahlen die Studierenden die Studienbeiträge erst ab dem Eintritt in das Berufsleben und nur in dem Fall, dass das Gehalt eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt.
Mit freundlichen Grüßen Klaus Weber Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH Klaus Weber Hochschulkommunikation Leiter / Pressesprecher Jungiusstr. 6 20355 Hamburg Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 127 klaus.weber@law-school.de http://www.law-school.de/ Geschäftsführung: Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe (Stv.) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Professor Dr. Michael Göring Amtsgericht Hamburg, HRB 75325 Die Bucerius Law School - die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland - ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.