PM: Start des virtuellen Sommertrimesters an der Bucerius Law School
Start des virtuellen Sommertrimesters an der Bucerius Law School
Vollständige Umstellung des Lehrbetriebs auf digitale und interaktive Lehrformate
Die Bucerius Law School - Hochschule für Rechtswissenschaft startet am 27. April 2020 ins Sommertrimester, das wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres virtuell stattfinden wird.
Bis 4. Juli 2020 sind insgesamt 11 Vorlesungen mit bis zu 120 Studierenden sowie 127 Lehrveranstaltungen mit bis zu 17 Studierenden ("Kleingruppen") vorerst als interaktive Webinare geplant. Dies umfasst alle für das analoge Studientrimester geplanten curricularen Veranstaltungen der Bachelor- und Masterstudiengänge einschließlich der Angebote des Studium generale, des Fremdsprachenprogramms sowie des Studium professionale.
Im zwanzigsten Jahr ihrer Gründung verlegt die Stiftungshochschule damit erstmalig ihren kompletten Hochschulbetrieb vollständig in den virtuellen Raum. Zusätzlich zu den Webinaren werden die Lehrenden bei der Erstellung zusätzlicher Lernmaterialien oder der Realisierung von Blended Learning-Konzepten durch das neu gegründete Labor für innovative Lehrmethoden unterstützt.
Durch die Bewilligung zusätzlicher Mittel für Digitalisierung in Höhe von insgesamt einer Million Euro durch die ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius seit 2017 konnte die Bucerius Law School in den letzten Jahren ihre digitale Infrastruktur ausbauen, die jetzt genutzt wird.
In den vergangenen Wochen haben dafür IT-Abteilung, Studierendensekretariat und die Task Force Virtuelle Meetings die Voraussetzungen für dieses virtuelle Sommertrimester geschaffen. Dabei konnte auf die Erfahrungen aus der Pilotphase am Ende des Frühjahrstrimesters mit 31 digitalen Lehrveranstaltungen und 15 digital geschriebenen Klausuren sowie aus dem bereits virtuell stattfindenden Examensvorbereitungsprogramm zurückgegriffen werden. Über das Hochschul-Intranet wird Studierenden und Dozent:innen je Veranstaltung vorerst statt eines analogen Raums eine Videokonferenz-ID bereitgestellt. Zur Vorbereitung auf die neue Lehrwelt wurden bereits über 50 Dozent:innen im Umgang mit der Videokonferenzsoftware geschult.
Damit Jurastudierenden in ganz Deutschland, die in ihren Familien helfen, sich ehrenamtlich engagieren oder aus anderen Gründen auf das Selbststudium angewiesen sind, auf eine möglichst umfassende Auswahl frei verfügbarer Lernmaterialien zurückgreifen können, hat sich die Bucerius Law School darüber hinaus entschlossen, Teile ihrer digitalen Materialien öffentlich und kostenlos unter law-school.de/selbststudium zugänglich zu machen.
Zum anstehenden Sommertrimester sagt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, Präsidentin der Bucerius Law School. "Insbesondere in der Lehre wird es nicht mehr so wie es einmal war. Der Einsatz digitaler Lehrformate macht derzeit einen Quantensprung. Von den Studierenden wird ein aktiveres Lehrverhalten erwartet. Wir sind und bleiben aber eine Präsenzhochschule, bei der das interaktive Gespräch zwischen Lehrenden und Lernenden - ob im analogen oder digitalen Hörsaal - immer im Vordergrund stehen wird."
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Mit freundlichen Grüßen Klaus Weber Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH Klaus Weber Hochschulkommunikation Leiter / Pressesprecher Jungiusstr. 6 20355 Hamburg Tel.: +49 (0)40 3 07 06 - 127 klaus.weber@law-school.de http://www.law-school.de/ Geschäftsführung: Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe (Stv.) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Professor Dr. Michael Göring Amtsgericht Hamburg, HRB 75325 Die Bucerius Law School - die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland - ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.