PM: Einrichtung eines "Labors für innovative Lehrmethoden (LIL)" an der Bucerius Law School
Quantensprung digitaler Lehrformate in der juristischen Ausbildung
Bucerius Law School investiert in den Ausbau mediendidaktischer Kompetenz
Mit der Eröffnung des Labors für Innovative Lehrmethoden (LIL) baut die Bucerius Law School ihre Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Digitalisierung juristischer Lehre aus und bündelt fortan ihre didaktischen und technischen Kompetenzen an zentraler Stelle. Die Gründung ist der neueste Schritt auf dem Weg der Innovation rechtswissenschaftlicher Ausbildung, den die Bucerius Law School seit vielen Jahren erfolgreich beschreitet.
Bei dem neu gegründeten Labor für Innovative Lehrmethoden (LIL) handelt es sich um eine zentrale Servicestelle für Lehrende der Bucerius Law School. Hier können mediendidaktische und mediengestalterische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Dank frühzeitiger Investitionen in digitale Infrastruktur war die Hochschule für die aktuelle Covid-19-Pandemie gut gewappnet und konnte auch deshalb innerhalb kürzester Zeit den Lehrbetrieb in den virtuellen Raum verlegen.
Die Arbeit mit digitalen Elementen in der Lehre ist kein unbekanntes Gebiet für die Bucerius Law School. Erste Erfahrungen mit crossmedialer Aufbereitung juristischer Inhalte hat sie bereits mit dem vor einigen Jahren eingerichteten Videostudio machen können und so rasch den Mehrwert digital bereicherter Lehrveranstaltungen erkannt. Die großflächige Erweiterung und die Institutionalisierung als Beratungs- und Dienstleistungsinstanz war folglich der nächste Schritt. Das Labor analysiert aus juristisch-fachdidaktischer Perspektive die Entwicklungen der juristischen Ausbildung und bewertet, welche Formate und Systeme an der Bucerius Law School sinnvoll sind und implementiert werden können. Weiterhin prüft es, inwieweit sich die in anderen Disziplinen bereits verbreiteten Bereiche Learning Analytics und Virtual Reality in der rechtswissenschaftlichen Ausbildung nutzbar machen lassen. Bei der Umsetzung von Projekten arbeitet das Labor für Innovative Lehrmethoden in enger Abstimmung mit den jeweiligen Verantwortlichen und begleitet bei Bedarf den gesamten Prozess der Entwicklung, inklusive abschließender Auswertung und Adaption der Lernpfade. Neben der allgemeinen Beratung und Produktion von Content zählt ebenso die Bereitstellung von Lernmaterialien zu den Kernaufgaben: Lehrmedien aller Art sollen für die Studierenden zu jeder Zeit einfach zugänglich und nutzbar gemacht werden.
Ermöglicht wird die stetige Weiterentwicklung der Lehre an der Bucerius Law School durch das nachhaltige Engagement ihrer Gründerin, der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, die seit 2017 mit Sondermitteln von über 500.000 Euro die Digitalisierung gefördert hat.
Für Zitate und Rückfragen stehen der Akademische Leiter, Professor Dr. Florian Faust, und der Direktor des Labors, Sven Störmann, auf Nachfrage jederzeit zur Verfügung. Im Anhang finden Sie außerdem zur Veröffentlichung freigegebene hochauflösende Bilder und den Text als Word-Datei.
Pressekontakt Jonathan Schramm Pressesprecher / Referent der Geschäftsführung Tel.: +49 (0) 40 3 07 06 - 2941 jonathan.schramm@law-school.de LinkedIn Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH Jungiusstr. 6 20355 Hamburg www.law-school.de
Geschäftsführung: Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe (Stellv.) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Professor Dr. Michael Göring Amtsgericht Hamburg, HRB 75325
Die Bucerius Law School - die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland - ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.