PM: Michael Grünberger wird neuer Präsident der Bucerius Law School
Michael Grünberger wird neuer Präsident der Bucerius Law School
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) wird neuer Präsident der Bucerius Law School. Das Kuratorium der Hochschule hat ihn auf Vorschlag des Akademischen Senats zum 1. Oktober 2023 in das Präsidentenamt bestellt. Er wird auf den Claussen-Simon-Lehrstuhl für Privatrecht und responsive Rechtswissenschaft berufen. Grünberger ist derzeit Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth.
Grünberger hat die auswählenden Gremien mit seiner breiten Führungserfahrung, seiner akademisch herausragenden Vita, seinen zahlreichen Ideen für die Weiterentwicklung der Hochschule und ihrer Rolle in Rechtswissenschaft, Stadt und Gesellschaft überzeugt. Am 21. Februar 2023 wurde er auf Vorschlag der Findungskommission von Senat und Kuratorium zum neuen Präsidenten der Hochschule gewählt.
Prof. Manuel J. Hartung, Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius, erklärt: „Ich freue mich sehr, dass die Bucerius Law School Michael Grünberger als ihren künftigen Präsidenten gewinnen konnte: Er hat die Gremien der Bucerius mit Exzellenz, Führungserfahrung und Leidenschaft für das Neue überzeugt. Ich bin mir sicher: Die Bucerius Law School schreibt ihre Erfolgsgeschichte unter Michael Grünbergers Führung fort. Ich danke Katharina Boele-Woelki schon jetzt für die großartige Arbeit der vergangenen Jahre und bin froh, dass sie der Hochschule in Forschung und Lehre erhalten bleibt. Als Stiftungshochschule trägt die Bucerius Law School eine besondere Verantwortung für Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die Bucerius ist ein Ort, der in die Gesellschaft hineinwirkt. Mit zwei Neubauten auf dem Bucerius-Campus kann sie diesem Selbstverständnis noch stärker gerecht werden. Die nächste Phase der Hochschulentwicklung beginnt. Auf Michael Grünbergers Ideen und Ambitionen für diese Phase blicke ich mit großer Vorfreude.“
Prof. Dr. Michael Grünberger freut sich darauf, die Bucerius Law School gemeinsam mit ihren Mitgliedern, Förderer*innen und den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln: „Die Bucerius Law School hat in den letzten 20 Jahren gezeigt, dass eine Hochschule eine moderne juristische Ausbildung ins Zentrum stellen und gleichzeitig rechtswissenschaftliche Spitzenforschung betreiben kann. Mein Ziel ist es, diese einzigartige Stellung auszubauen. Dem Recht kommt für die Bewältigung der großen Herausforderungen – vielleicht auch Erschütterungen – unserer Zeit eine zentrale Rolle zu. Deshalb braucht es einen besonderen Ort, der Studierende, Lehrende und Forschende zusammenbringt, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung als Jurist*innen bewusst sind – und sich ihr stellen und stellen wollen. Die Bucerius Law School kann und soll dieser Ort sein.“
Der Südtiroler Grünberger absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (1. Juristisches Staatsexamen, 1999), bevor er an der New York University ein postgraduales Studium absolvierte (LL.M., 2005). Dazwischen leistete er das Referendariat u. a. am OLG Köln und einer international ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in New York ab (2. Juristisches Staatsexamen, 2002). Nach erfolgreicher Promotion an der Universität zu Köln („Das Interpretenrecht“, 2005, ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) war Grünberger von 2005 bis 2011 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Gewerblichen Rechtsschutz an der Universität Köln tätig. 2011 habilitierte er sich dort mit seiner Arbeit „Personale Gleichheit – Der Grundsatz der Gleichbehandlung im Zivilrecht". Seit 2012 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht der Universität Bayreuth. Dort war er ab 2012 Sprecher des DFG-Graduiertenkollegs „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“. Seit April 2016 leitet er als geschäftsführender Direktor das Institut für Urheberrecht und Medienrecht in München.
Das Forschungsprofil von Grünberger ist ein grundlagenorientierter Zugang zu Gebieten des Privatrechts im europäischen Mehrebenensystem. Er versteht Recht als eine spezifische soziale Praxis und konzipiert die davon zu lösenden Konflikte primär aus ihren jeweiligen sozialen Kontexten. Mit dem Begriff der „responsiven Rechtswissenschaft“ plädiert er für eine soziologische Rechtstheorie, die das Recht unter Berücksichtigung seiner Eigenrationalität für seine Umwelten sensibilisieren und produktiv irritieren kann. Referenzgebiete sind das (digitale) Vertragsrecht, das Urheberrecht und das Nichtdiskriminierungsrecht.
Grünberger wird am 29. September 2023 im Rahmen der Akademischen Feier in sein Amt eingeführt. Bei Interesse an der Veranstaltungsteilnahme oder für Interviewanfragen wenden Sie sich an Jonathan Schramm, Pressesprecher der Bucerius Law School. Bitte bei Nutzung des Portraitfotos folgende Quelle angeben: Tina Weber.
Die Bucerius Law School in Hamburg ist die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland. Sie wurde im Jahr 2000 von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründet.
Pressekontakt Jonathan Schramm Pressesprecher / Referent der Geschäftsführung Tel.: +49 (0) 40 3 07 06 – 2941 jonathan.schramm@law-school.de LinkedIn Bucerius Law School Hochschule für Rechtswissenschaft gGmbH Jungiusstr. 6 20355 Hamburg www.law-school.de
Geschäftsführung: Meinhard Weizmann, Benedikt Landgrebe (Stellv.) Vorsitzender des Aufsichtsrats: Professor Manuel J. Hartung Amtsgericht Hamburg, HRB 75325
Die Bucerius Law School − die erste private Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland − ist eine Gründung der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius.