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Deutscher Bundestag verabschiedet Novelle der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung

Frankfurt am Main (ots)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner
Sitzung vom 2. Juli 2009 in zweiter Lesung die Novelle der Verordnung
über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) verabschiedet.
Für Einzelraumfeuerungen für feste Brennstoffe wie Kaminöfen und 
andere kleine Feuerungsanlagen sollen demnach in Zukunft strengere 
Umweltauflagen in Form von Emissionsgrenzwerten gelten. Außerdem 
werden Mindestwirkungsgrade verlangt. Darauf macht der HKI 
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, der 
an der Erarbeitung dieser Verordnung im Vorfeld der Beratungen 
beteiligt war.
"Mit der Verabschiedung der Kleinfeuerungsanlagen-Verordnung durch
den Deutschen Bundestag wurde ein weiterer wichtiger Schritt auf dem 
Weg zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Hersteller und 
Verbraucher zurückgelegt. Das hilft vor allem, die Feinstaubbelastung
weiter zu reduzieren", so Frank Kienle, Geschäftsführer des HKI. 
"Nach einhelliger Meinung soll sich dadurch der heutige Ausstoß von 
24.000 Tonnen jährlich bis zum Jahr 2025 halbieren."
Dieses Ziel soll mit einer neuen Generation von Feuerungsanlagen 
sowie durch Sanierungsregelungen bei bestehenden Anlagen erreicht 
werden. Mit der vom Bundestag verabschiedeten Novelle werden die 
Vorgaben für Öfen und Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie Holz 
und Braunkohlenbriketts verfeuert werden, zum ersten Mal seit mehr 
als 20 Jahren an die technischen Weiterentwicklungen bei der 
Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.
Lange Übergangsfristen sorgen für Investitionssicherheit
Die Einführung der sehr anspruchsvollen Anforderungen erfolgt ab 
Inkrafttreten der Verordnung in zwei Stufen. Die Einhaltung dieser 
neuen Anforderungen wird in einer Typprüfung in dafür vorgesehenen 
Prüfstellen überprüft. Kontrollmessungen beim Betreiber der 
Feuerstätte sind dagegen nicht vorgesehen.
Für die Einhaltung der Anforderungen bei bestehenden 
Einzelraumfeuerungsanlagen sind lange Übergangsfristen vorgesehen, 
die schrittweise ab 2014 gelten sollen. Einzelraumfeuerungen, die die
für sie jeweils vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllen, müssen
mit einer geeigneten Emissionsminderungs-Maßnahme, z.B. einem Filter,
ausgerüstet oder ausgetauscht werden.
Ausgenommen von einer Austausch- bzw. Nachrüstungspflicht sind 
Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie 
Öfen, die vor 1950 errichtet wurden. Auch wenn für eine bestehende 
Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe eine entsprechende 
Herstellerbescheinigung vorliegt oder durch eine Vor-Ort-Messung die 
Einhaltung der Grenzwerte für Staub von 150 mg/m3 und für 
Kohlenmonoxid (CO) von 4 g/m3 nachgewiesen werden kann, ist ein 
zeitlich unbegrenzter Betrieb weiterhin möglich.
Generell befreit von der Einhaltung von Grenzwerten sind zudem 
auch Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren 
Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt. Somit sind
die umwelt- und gesundheitspolitischen Ziele auf eine 
sozialverträgliche Weise erreicht worden.
Betroffen von einer Nachrüstung oder einem möglichen Austausch 
sind somit ältere Geräte, die nicht mehr dem Stand der Technik 
entsprechen und lediglich als Zusatzheizung dienen. Maßgeblich ist 
hierbei das Herstellungsjahr. Für Öfen, die 1974 oder noch früher 
hergestellt worden sind, gilt der 31.12.2014 als Stichtag. Diese 
Modelle sind dann mindestens 40 Jahre alt. Es folgen in drei weiteren
Schritten: Bis zum Jahresende 2017 die Prüfreihen von 1975 bis 1984, 
zum Ende des Jahres 2020 die Jahre 1985 bis 1994 und zu Ende 2024 
alle Geräte ab 1995 bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der 
Verordnung.
Abschließend steht jetzt noch die Entscheidung des Bundesrates 
aus.
Weitere Informationen im Internet unter www.hki-online.de und 
www.bundestag.de
Ansprechpartner:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Frank Kienle
- Geschäftsführer -
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: 069-25 62 68-0
Fax: 069-25 62 68-100
E-Mail:  info@hki-online.de

Pressekontakt:

Dr. Schulz Business Consulting GmbH
Dr. Volker Schulz
- Geschäftsführer -
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: 0221-42 58 12
Fax: 0221-424 98 80
E-Mail: v.schulz@dr-schulz-bc.de

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