EU-Regelung für Ethanol-Feuerstellen orientiert sich an der deutschen DIN-Norm
Frankfurt (ots)
Neu gegründete Fachabteilung des Herstellerverbandes HKI setzt sich für mehr Sicherheit auch auf europäischer Ebene ein
- An der deutschen DIN-Norm für dekorative Feuerstellen für flüssige Brennstoffe, die im Januar 2011 veröffentlicht wurde, orientiert sich jetzt auch eine europäische Regelung. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam, unter dessen Dach sich im Juni eine eigene Fachabteilung für sichere Ethanol-Feuerstellen gegründet hat.
Mitgliedsunternehmen der neuen Fachabteilung hatten bereits im Vorfeld der Gründung an der Erarbeitung der DIN 4734-1 für dekorative Feuerstellen in privaten Haushalten mitgewirkt und sind jetzt auch auf EU-Ebene eingebunden. Darüber hinaus bereiten sie eine zweite Norm für den gewerblichen Bereich vor.
Die deutsche Norm definiert eine ganze Reihe sicherheitsrelevanter Anforderungen: So darf die Füllmenge des Brennstofftanks 3 Liter bei Stand- und einen halben Liter bei Tischgeräten nicht überschreiten. Außerdem darf das Gerät - selbst bei einem Neigungswinkel von 10 Grad - weder kippen noch auf glatter Fläche rutschen. Und selbst Schläge mit einem 20 kg-Sandsack müssen die Geräte bei der Prüfung aushalten, ohne dass etwas passiert.
Hinzu kommen konkrete Vorgaben für die Bedienungs-Anleitungen der Hersteller zur sachgemäßen Installation, Bedienung und Wartung. Zur besseren Verständlichkeit sind dazu auch festgelegte Piktogramme vorgeschrieben - sowie deutlich sichtbare Warnhinweise auf den Brennern selbst.
Safety First: Qualitäts-Standards dienen der Sicherheit der Verbraucher
Das Ganze hat einen ernsten Hintergrund: In der Vergangenheit war es leider wiederholt zu schweren Unfällen mit Ethanol-Brennern gekommen. Zwar handelte es sich bei den betroffenen Geräten meist um Billig-Produkte mit Sicherheitsmängeln. Ein weiterer Grund für Unfälle waren Bedienungsfehler.
Um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern, wird sich der HKI verstärkt an die Öffentlichkeit wenden. Die Zielsetzung ist, zu informieren, über mögliche Gefahren aufzuklären, aber auch unbegründete Ängste zu nehmen. Insofern dienen die in der Norm festgelegten Kriterien zuallererst der Sicherheit der Verbraucher
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