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ISH 2015: Moderne Feuerstätten leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende

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Heizen mit Holz ist kostengünstig, effizient und klimaneutral - das sollte auch der Gesetzgeber berücksichtigen

Im Zusammenhang mit der Energiewende sind auf Bundesebene in den letzten Jahren mehrere Gesetze zur Effizienzsteigerung und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger verabschiedet worden. Neben der Stromversorgung geht es dabei vor allem um die Wärmeenergie, also Energie zum Beheizen von Gebäuden.

   -	Die Energie-Einsparverordnung (EnEV), die das Ziel hat, über 
eine verbesserte Wärmedämmung und hocheffiziente Heizungstechniken im
Neubaubereich möglichst wenig Energie zu verbrauchen.
   -	Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das bei der 
Beheizung von Gebäuden einen Mindestanteil regenerativer, also 
erneuerbarer Energien festschreibt. Auch dieses Gesetz gilt 
ausschließlich für den Neubausektor.

Für Bestandsbauten - darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam - gibt es derzeit kein bundeseinheitliches Gesetz. Auf Länderebene jedoch sind entsprechende Maßnahmen bereits erfolgt bzw. in Vorbereitung. So zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo derzeit das "Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW" (EWärmeG) überarbeitet wird. Danach soll bei Veräußerung oder im Sanierungsfall bei Bestandswohngebäuden zukünftig 15 (statt bisher 10) Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.

Lokal verfügbar, ökologisch sinnvoll - doch in Stuttgart nicht auf der Agenda

Bei der Wärmeenergie spielt feste Biomasse - vorwiegend in Form von Scheitholz und Holzpellets - eine zentrale Rolle. Als lokal verfügbarer Energieträger kann Holz äußerst ökonomisch und, nicht zuletzt aufgrund kurzer Transportwege, ökologisch sinnvoll genutzt werden. Als weiterer Pluspunkt kommt die regionale Wertschöpfung hinzu.

Im baden-württembergischen Gesetzentwurf des EWärmeG sind bestimmte Einzelraumfeuerungsanlagen - nämlich Raumheizer (Kaminöfen) - ausgeschlossen. Damit werden die überwiegenden Anwendungsbereiche dieser interessanten Form der Energiegewinnung durch einen regenerativen Rohstoff mutwillig unterdrückt, was nicht nur zur Einschränkung des Wettbewerbs führt, sondern auch die Klimaschutzziele der Bundesregierung konterkariert.

Bewährte Technologien sollten nicht willkürlich ausgeschlossen werden

Bei Christiane Wodtke, Präsidentin des HKI und gleichzeitig als Unternehmerin in Baden-Württemberg unmittelbar von diesem Vorhaben betroffen, stößt das auf Unverständnis: "Die gesamte Produktpalette moderner Feuerstätten ist geeignet, die Anforderungen des Gesetzes vollständig zu erfüllen. Sollte es zum Ausschluss bestimmter Gerätetypen kommen, blieben bewährte Heiz-Technologien willkürlich ausgeklammert, die in besonderer Weise geeignet wären, die Energiewende gelingen zu lassen. Zudem geht dies an den Interessen der Verbraucher vorbei."

Moderne Feuerstätten mit effizienter Verbrennungstechnik - also Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine - sind dank geringer Emissionen und eines hohen Wirkungsgrades ihren Vorläufermodellen weit überlegen. Das gilt in besonderem Maße für Geräte mit Speicherfunktion sowie Systeme mit integriertem Wasser-Wärmetauscher zum Anschluss an die Zentralheizung. Der HKI appelliert daher an die Verantwortlichen im Südwesten, ihre bisherige Planung in diesem Punkt zu überdenken.

Ansprechpartner des HKI sind vom 10. bis 14. März 2015 auf der ISH in Frankfurt vertreten, wo sie den Besuchern der Messe in Halle 9.2 am Stand D 03/05 auf dem "Ofenforum" gerne Auskunft zu allen Fragen rund um das umweltgerechte, effiziente und klimaneutrale Heizen mit Holz geben.

Mehr unter www.hki-online.de und www.ratgeber-ofen.de

Pressekontakt:

Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Désirée Kalkowski
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: info@hki-online.de

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