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Neue Regeln für nachträglichen Einbau von Schornsteinen in Wohnhäusern

Frankfurt am Main (ots)

Die steigenden Kosten für fossile Brennstoffe wie Öl und Gas führen dazu, dass viele Hausbesitzer ihre vorhandene zentrale Wärmeversorgung mit einer modernen Holzfeuerung wie z.B. einem Kamin- oder Pelletofen unterstützen wollen. Sie wünschen sich eine weitere Wärmequelle, bei der Behaglichkeit und Atmosphäre im Mittelpunkt stehen. Gerade Häuser, die in den letzten 20 Jahren errichtet wurden haben oft keinen Schornstein für Festbrennstoffheizungen. Um die Baukosten möglichst niedrig zu halten, wurde auf den Schornstein verzichtet.

Geänderte Vorgaben

Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss die Mündung eines neu errichteten bzw. nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grundsätzlich um mindestens 40 Zentimeter überragen. Je weiter der Standort des Schornsteins vom First positioniert wird, desto höher muss der Schornstein werden. Und zwar unabhängig davon, ob der Schornsteinzug innenliegend oder außen an der Hauswand positioniert wird.

Ziel der Neuregelung soll eine bestmögliche Verdünnung von Rauchgasen sein. Dies ist gegeben, wenn die Austrittsöffnung des Schornsteins möglichst weit oben im freien Windstrom liegt. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin, der die Hersteller moderner Feuerstätten und Schornsteinsysteme vertritt.

Unterschiedliche Lösungen

Eine mögliche Methode für die nachträgliche Installation eines Schornsteins ist die Montage eines außen angebrachten Edelstahlschornsteins, der für alle zugelassenen Feuerstätten genutzt werden kann. Der Vorteil liegt in der zeitsparenden und flexiblen Installation. Darüber hinaus fällt im Haus keine größere Baumaßnahme an. Kann der Edelstahlschornstein firstnah montiert werden, ist das von Vorteil, denn sonst vergrößert sich der Montageaufwand, je weiter die Schornsteinmündung vom First entfernt ist, da die Länge des freistehenden Rauchrohres überproportional zunimmt. Bis zu 3 m Höhe über der letzten Abstützung der Anlage sind in der Regel ohne weitere Maßnahmen möglich. Darüber hinaus muss der Schornstein zwingend zusätzlich abgesichert, also abgestützt oder abgespannt werden.

Grundsätzlich ist auch eine innen geführte Abgasanlage mit überschaubarem Montage- und Kostenaufwand, sowie ohne hohe statische Anforderungen möglich.

Lösungen werden mit Leichtbauschächten und Edelstahlinnenrohr sowie in gemauerter Form angeboten. Hierbei müssen Decken- und Wanddurchbrüche vorgenommen werden. Systeme mit Leichtbauschächten sind sehr kompakt und so leicht, dass sie auf jeder normalbelastbaren Geschossdecke montiert werden können.

Gewerke arbeiten Hand in Hand

Wer den nachträglichen Einbau einer modernen Holzfeuerung nebst Schornstein plant, sollte sich mit dem zuständigen Schornsteinfeger, dem Schornsteinhersteller, dem Dachdecker und einem Kaminstudio in Verbindung setzen. Denn die Installation gehört zu den anspruchsvolleren Arbeiten und erfordert die besonderen Fachkenntnisse der jeweiligen Gewerke. Die Betriebe beachten die Anleitungen der Hersteller und die Bestimmungen zum Brandschutz. Ist die Feuerstätte an den Schornstein angeschlossen, überprüft der zuständige Schornsteinfeger die gesamte Anlage. Ist alles in Ordnung, erteilt er die offizielle Betriebserlaubnis.

Weitere Informationen unter www.ratgeber-ofen.de

Pressekontakt:

Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de

Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Thomas Schnabel
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: schnabel@hki-online.de

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