BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen - BG BAU bringt Menschen nach Unfällen wieder in den Beruf
Berlin (ots)
Durch die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten können Beschäftigte ihre frühere Arbeit häufig nicht mehr ohne Unterstützung ausüben. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder berufliche Chancen zu eröffnen und so die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, ist für die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Verpflichtung. Jedes Jahr verhilft sie durch medizinische und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation rund 1.800 Versicherten zu einem Wiedereinstieg in das Arbeitsleben. Darauf macht die BG BAU zum 3. Dezember, dem Tag der Menschen mit Behinderungen, aufmerksam. Zugleich äußert sie den Wunsch, dass sich mehr Unternehmen in der Bauwirtschaft bereit erklären, ihre von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten betroffenen Arbeitnehmer im eigenen Hause umzuschulen.
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten geschehen - trotz aller Vorsorge. In solchen Fällen leistet die BG BAU umfassende Versorgung. Sie ist bundesweit einer der größten Leistungsträger für Rehabilitation im Bereich der Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente, Heilmittel, Krankengymnastik, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel sowie Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden im Leistungsfall von der BG BAU getragen. Um Betroffenen wieder eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, erbrachte die BG BAU 2012 Leistungen in Höhe von fast 29 Millionen Euro. In den vergangenen Jahren konnten 70 bis 80 Prozent aller Menschen, denen die BG BAU eine Maßnahme zur Förderung der Teilnahme am Arbeitsleben vermittelt hat, wieder in das Arbeitsleben eingegliedert werden.
Nach einem Arbeitsunfall treten Reha-Manager der BG BAU oft schon am Krankenbett während einer stationären Behandlung mit den Verletzten in Kontakt. Entsprechend deren Leistungsfähigkeit und Neigungen werden Möglichkeiten zur Rückkehr ins Berufsleben aufgezeigt. Notwendig gewordene Umschulungen führen jedoch überwiegend Berufsförderungswerke oder private Bildungsträger durch. Betriebliche Maßnahmen sind eher die Ausnahme. Dabei hat es eindeutig Vorteile für Betriebe und Arbeitnehmer, wenn eine Umschulung in dem Betrieb stattfindet, wo der betroffene Arbeitnehmer schon zuvor tätig war. So wird praxisnah und bedarfsgerecht ausgebildet. Zudem kennen sich beide Seiten und das Vertrauen zum Arbeitgeber wird gestärkt. Ein dauerhafter Verbleib im Berufsleben sowie die Bindung ans Unternehmen werden damit wahrscheinlicher.
Und eine betriebsinterne Umschulung ist auch finanziell interessant: Alle Kosten der Umschulung, Aus- und Fortbildung, Berufsvorbereitung sowie Lernhilfen und Prüfungsgebühren werden von der Berufsgenossenschaft getragen. Ebenso werden die Kosten für Fahrten, Verpflegung und Übernachtungen übernommen, wenn eine auswärtige Unterbringung erforderlich wird. Außerdem zahlt die BG BAU während der Maßnahmen ein Übergangsgeld.
Aber auch wenn etwa verunglückte Arbeitnehmer eine Behinderung nachbehalten und eine Rückkehr in das Erwerbsleben nicht mehr möglich ist, übernimmt die BG BAU Leistungen, die eine Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben erleichtern sollen. So werden zum Beispiel Kosten zum Kauf oder Umbau speziell ausgerüsteter PKW sowie zum Behindertengerechten Umbau der Wohnung getragen, etwa für den Einbau von Fahrstühlen, breiter Türen, Rampen oder sanitärer Einrichtungen.
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