BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Arbeitsschutz-Meister fallen nicht vom Himmel - BG BAU: Jede Qualifizierung stärkt den Arbeitsschutz
Berlin (ots)
Berufliche Qualifizierung bietet Chancen für mehr Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Denn nur wer die Gefahren und Risiken bei der Arbeit kennt, kann ihnen begegnen. Daher kann auch die Meisterprüfung sinnvoll sein, so die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) anlässlich der Diskussion um eine Wiedereinführung der Meisterpflicht.
2004 wurde die Meisterpflicht in bestimmten Bauhandwerken abgeschafft, um den Zugang zu Handwerksberufen zu erleichtern. Dies ist zwar gelungen, hat aber auch zu Veränderungen in den Unternehmensstrukturen geführt. Solo-Selbstständige und kleinere Betriebe nahmen erheblich zu, bei so manchen ist allerdings der Arbeitsschutz auf der Strecke geblieben. "Gerade bei Gewerken mit besonderen Gefährdungen müssen die Beschäftigten über sicheres und gesundes Arbeiten Bescheid wissen," so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. "Arbeitsschutz ist damit eine wichtige Führungsaufgabe! Die Meisterausbildung kann helfen, fehlendes Wissen an die Beschäftigten zu vermitteln, sodass diese mit Risiken und Gefährdungen am Arbeitsplatz umgehen können."
Denn die Arbeitsunfall- und die Berufskrankheitenzahlen sind in der Baubranche nach wie vor hoch. "Allein im Jahr 2018 starben 446 Versicherte der BG BAU an den Folgen einer Berufskrankheit", so Bergmann weiter. "Viele Erkrankungen lassen sich auf den unsachgemäßen Umgang mit Gebäudeschadstoffen zurückführen. So lauern unsichtbare Gefahren wie Asbest in alten Putzen, Spachtelmassen oder Fliesenklebern, quarzhaltige Stäube können zu Staublungenerkrankungen führen. Fliesen-, Estrich- und Parkettleger sowie Werksteinhersteller sind diesen Gefahren bei der Arbeit ausgesetzt. Sie müssen über notwendige Präventionsmaßnahmen Bescheid wissen.
Jede Qualifizierung in diesen Gewerken trägt daher zu einer sichereren Arbeitsumgebung bei und schützt zudem Bewohner und Anwohner. Der fachgerechte Umgang mit gewerkespezifischen Risiken und Gefahrstoffen ist bereits heute wichtiger Bestandteil in Meisterprüfungsordnungen. Bergmann: "In einer möglichen Wiedereinführung der Meisterplicht bei bestimmten Gewerken wie beispielsweise Werksteinhersteller, Fliesen-, Estrich- und Parkettleger sehen wir zugleich die Chance, den Arbeitsschutz in den Meisterprüfungsordnungen noch stärker zu verankern."
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