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Hartz IV erschwert Frauen Zuflucht ins Frauenhaus
Frauenhausträger protestieren gegen Tagessatzfinanzierung

Frankfurt (ots)

Hartz IV erschwert Frauen, die Opfer häuslicher
Gewalt geworden sind, zunehmend die Zuflucht in Frauenhäusern. Dies 
beklagen Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern aus ganz Deutschland.
Frauenhäuser aller Träger und Verbände mahnen erstmals gemeinsam 
in einem Positionspapier: "Der Schutz von Frauen und Kindern vor 
Gewalt darf nicht an den Kosten scheitern." Es gehe nicht länger an, 
dass Bund, Länder und Kommunen sich gegenseitig die Verantwortung 
zuschieben würden. Sie fordern, die Finanzierung der Unterkunft und 
die Unterstützung im Frauenhaus über einzelfallbezogene Tagessätze 
müsse  dringend durch eine generelle institutionelle Finanzierung der
Frauenhäuser ersetzt werden.
Etwa 40 000 Frauen suchen jährlich Schutz im Frauenhaus. Über 90 
Prozent von ihnen sind im "erwerbsfähigen" Alter und fallen damit 
seit Januar 2005 in der Regel in den Geltungsbereich des 
Sozialgesetzbuches II, das die Grundsicherung für Arbeitsuchende 
regelt.
Erhielten die Frauen früher im Krisenfall Leistungen nach dem 
Bundessozialhilfegesetz, so sind sie jetzt in der Regel gezwungen, 
zur Finanzierung ihres Aufenthalts im Frauenhaus Eingliederungshilfe 
für Arbeitssuchende zu beantragen. Dies sei mit einer aufwändigen 
Überprüfung von Erwerbsfähigkeit, Hilfsbedürftigkeit und einer 
möglichen Anrechnung von Erspartem verbunden, kritisieren die 
Frauenhaus-Mitarbeiterinnen.  Das bürokratische Verfahren habe einen 
regelrechten Abschreckungseffekt und beeinträchtige massiv die 
Chancen von Frauen, ihren gewalttätigen Partner zu verlassen und eine
gewaltfreie Lebensperspektive für sich und ihre Kinder aufzubauen.
Der Kostendruck der Kommunen werde - wie die Erfahrungen der 
vergangenen zwei Jahre zeigen - verstärkt an die  Frauenhäuser 
weitergegeben. Die Finanzierungsträger drängten zunehmend darauf, den
Aufenthalt von Frauen und Kindern in einem Frauenhaus möglichst kurz 
zu halten, unabhängig vom konkreten Schutz- und Unterstützungsbedarf 
der Frauen.
Da die Leistungen des SGB II an einer Eingliederung in den 
Arbeitsmarkt orientiert seien, deckten sie den speziellen Bedarf von 
Frauen mit Gewalterfahrung an qualifizierten Unterstützungsangeboten 
nicht ausreichend ab, so die Frauenhaus-Mitarbeiterinnen. "Der  
unmittelbare Zweck der Frauenhausarbeit ist der Schutz und die 
Beratung und Unterstützung der Frauen und ihrer Kinder."
Die Tagessatzfinanzierung gefährde die Existenz der Frauenhäuser 
und zwinge ihnen dazu noch ein bürokratisches Aufnahmeverfahren auf. 
Darüber hinaus würden mit dieser Finanzierung bestimmte Gruppen von 
Frauen von der Zufluchtsmöglichkeit Frauenhaus generell 
ausgeschlossen.
Die Frauenhaus-Vertreterinnen fordern deshalb:
Von Gewalt betroffene Frauen und Kinder müssen jederzeit 
unabhängig von Einkommen, Herkunft, Nationalität oder 
Aufenthaltsstatus Zuflucht und unbürokratische Unterstützung in einem
Frauenhaus ihrer Wahl finden können. Dreißig Jahre nach Eröffnung der
ersten Frauenhäuser muss  deshalb endlich die gesicherte und 
pauschale Finanzierung aller Frauenhäuser öffentliche  Pflichtaufgabe
werden, die gemeinsam von Kommunen, Ländern und Bund zu gewährleisten
ist.

Pressekontakt:

Frauenhauskoordinierung e. V.
Heinrich-Hoffmann-Str. 3
60528 Frankfurt
Eva-Maria Bordt, Tel.: 069/67 06 252
frauenhaus@paritaet.org

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser
Postfach 101103
34011 Kassel
Eva-K. Hack, Tel. 0561/820 30 30
zifrauenhaeuser@web.de

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