All Stories
Follow
Subscribe to Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Krankenversicherung des Kindes steuerlich absetzen

München. (ots)

Bei 56,5 Millionen Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenkasse sind die Kinder üblicherweise im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert. Ist ein Kind durch die Eltern aber privat versichert, so sind monatlich Beiträge an die Versicherung zu entrichten. Die Beiträge für die Kranken- und auch Pflegeversicherung eines Kindes sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. "Auch dann noch, wenn das Kind später selbst der Versicherungsnehmer ist", erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Lohi).

Die Eltern sind die Versicherungsnehmer

Damit die Versicherungsbeiträge eines Kindes als Sonderausgaben bei den Eltern anerkannt werden, muss zum einen der Anspruch auf Kindergeld und zum andern die Verpflichtung bestehen, Unterhalt zu zahlen. Bei Klein- und Schulkindern oder Studenten ohne eigene Einkünfte ist die Sache einfach. Die Eltern als Versicherungsnehmer können die von ihnen gezahlten Beiträge an die Versicherung in der Anlage Kind eintragen und absetzen. Die Beiträge für die Basisabsicherung, d. h. ohne Wahlleistungen wie beispielsweise Chefarztbehandlung, können in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Das Kind ist der Versicherungsnehmer

Komplizierter wird es, wenn das Kind eine Ausbildung macht, dafür eine Ausbildungsvergütung erhält und die Versicherungsbeiträge selbst übernimmt. Dann könnte das Kind die Beiträge selbst absetzen. "Da jedoch bei der üblichen Höhe einer Ausbildungsvergütung keine Einkommensteuer anfällt, kann das Kind in der Praxis diese Beiträge auch nicht steuermindernd geltend machen", so die Steuerexpertin der Lohi.

Bisher konnten Eltern die vom Kind bezahlten Beiträge in ihrer eigenen Steuererklärung ohne Nachweise geltend machen. Der Bundesfinanzhof hat dies in einer aktuellen Veröffentlichung leider eingeschränkt und den Abzug in der Steuererklärung der Eltern an eine weitere Voraussetzung geknüpft: Die Eltern müssen ihrem Kind die Beiträge erstatten. Da das Finanzamt für die Kostenerstattung einen Nachweis verlangen kann, wird eine Banküberweisung empfohlen. "Für 2018 können die gesamten Monatsbeiträge noch rückwirkend in einer Summe überwiesen werden, so dass der Steuerabzug bei den Eltern gelingt", rät Gudrun Steinbach.

Kontakt für Rückfragen:

Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original content of: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., transmitted by news aktuell

More stories: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
More stories: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  • 13.11.2018 – 15:14

    Immobilienkauf zur Vermietung absetzen

    München (ots) - Stark ansteigende Immobilienpreise und niedrige Zinsen führen bei vielen zu der Überlegung, eine Immobile als Kapitalanlage anzuschaffen. Wird eine Immobilie mit der Absicht diese zu vermieten gekauft, können die Ausgaben für die Immobilie steuerlich abgesetzt werden. In den ersten Jahren nach dem Kauf entstehen meistens Verluste, die in Folge die persönliche Steuerlast mindern. Steuerlich betrachtet ...

  • 25.09.2018 – 11:30

    Steuererklärung von Studenten lohnt sich langfristig

    München (ots) - Im Oktober startet das Wintersemester für Studenten der Universitäten. "Nicht nur Studienanfänger, auch Studenten mitten im Studium und Doktoranden sollten mit einer freiwilligen Einkommensteuererklärung liebäugeln", rät Mark Weidinger, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Diese unliebsame Beschäftigung kann sich wahrlich lohnen! Diverse Ausgaben rund ums Studium können als ...

  • 11.09.2018 – 12:00

    Ins Fitnessstudio auf Kosten des Arbeitgebers

    München. (ots) - Für Privatpersonen ist es schwierig, die Gebühren fürs Fitnessstudio bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastung abzusetzen. Das klappt nur, wenn eine Krankheit oder Verletzung vorliegt. "Ist der Arbeitnehmer aber gesund und möchte präventiv Sport treiben, um Krankheiten vorzubeugen oder einfach nur Sport aus Freude am Training betreiben, dann könnte der Arbeitgeber das steuerfrei ...